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Polizei Mehr als 2000 Haftbefehle nicht vollstreckt

In Sachsen-Anhalt laufen Täter frei herum, weil 2056 Haftbefehle nicht vollstreckt wurden.

Von Bernd Kaufholz 27.07.2020, 02:00

Magdeburg l Die Intensität und der Umfang der Fahndungsmaßnahmen richten sich in erster Linie nach der Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe, der Schwere des Delikts, der Anzahl der Haftbefehle eines Täters und nach seiner Gefährlichkeit, so das Innenministerium Sachsen-Anhalt. Mit anderen Worten, wer gesucht wird, weil er eine Geldstrafe oder ein Bußgeld nicht bezahlt hat und deshalb eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe absitzen soll, hat die größte Chance, lange Zeit in Freiheit zu bleiben. Übrigens sei das laut Ministerium „der weitaus größte Teil der ausgeschriebenen Haftbefehle“.

Überwiegend seien es Täter, bei denen trotz des polizeilichen Informationssystems und der Daten des Einwohnermeldeamts der Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann. Obwohl Wohnanschriften und Kontaktadressen aufgesucht werden, auch mehrfach und zu verschiedenen Zeiten, laufe die Suche manchmal ins Leere, teilt das Ministerium mit. „Die Gesuchten werden zur Fahndung ausgeschrieben, damit sie bei zielgerichteten oder Zufallskontrollen nicht durchs Netz schlüpfen.“

Laut Innenministerium wurden im vergangenen Jahr 10 329 Haftbefehle vollstreckt. Das eine oder andere Mal helfen auch Kommissar Zufall oder ein Tipp weiter. So geschehen in Tangermünde (Landkreis Stendal), wo sich ein 28-Jähriger im laufenden Kühlschrank, mit mehreren Hosen gegen die Kälte gewappnet, häuslich eingerichtet hatte, um dem Haftbefehl zu entgehen. Ein Hinweis aus dem Umfeld des Gesuchten brachte die Polizei auf die Spur des „Eismanns“.

Olaf Sendel, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sagt, dass die Zahlen „für einen Rechtsstaat bedenklich“ sind. Der pädagogische und Abschreckungswert sinke mit jedem nicht vollzogenen Haftbefehl. „Allerdings darf man aktuell nicht vergessen, dass es in Haftanstalten bis zum 1. Juli aufgrund von Corona einen Aufnahmestopp in den Fällen gab, bei denen es verantwortet werden konnte.“

Sein Kollege von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht einen Zusammenhang zwischen zu wenig Vollzugsbeamten und offenen Haftbefehlen. „2016 bis 2018 war die Personalstärke stark geschrumpft. Und die Statistik offener Haftbefehle dieser Jahre ist dementsprechend deutlich: 2016 waren es 1815, ein Jahr später 2207 und 2018 dann 2239.“

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Sebastian Striegel, sieht einen anderen Ansatz. „Man sollte Ersatzfreiheitsstrafen neu bewerten. Zum Beispiel Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Dadurch würde auch die Zahl von Haftbefehlen sinken.“

Auch er sieht den Zusammenhang zwischen Polizeistärke und offenen Haftbefehlen, aber er ist optimistisch: „Die Kehrtwende ist eingeleitet. Mehr Polizei auf der Straße wird sich positiv auf die Vollstreckung von Haftbefehlen auswirken.“

Striegels Koalitionskollege und Innenexperte der SPD, Rüdiger Erben, bereitet „die Zahlen der nichtvollstreckten Haftbefehle Sorgen“. Er sagt: „Man könnte sich damit trösten, dass es schon Zeitpunkte im Jahr 2019 gab, wo es noch mehr offene Haftbefehle gab. Man kann sich damit trösten, dass es sich vermutlich um zahlreiche Ersatzfreiheitsstrafen handelt. Man kann es vielleicht auch auf Corona schieben.“ Aber seit Jahren wachse der Berg eher, als dass er abgebaut würde.

„Die Tatsache, dass selbst rechtskräftig verurteilte Straftäter die Folgen ihrer Taten nicht verspüren, beschädigt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Der Berg muss endlich abgebaut werden, mit klarer Priorität auf die besonders gefährlichen und gewalttätigen Personen“, verlangt Erben.

Eva von Angern, zuständig für Justiz- und Rechtspolitik in der Linke-Landtagsfraktion, meint, dass die große Zahl von offenen Haftbefehlen „ein Armutszeugnis für die Landesregierung“ ist. Die Rechtsanwältin verweist allerdings auch darauf, dass es eine Null nie geben wird. „Ich wehre mich allerdings dagegen, dass bei der Vollstreckung von Haftbefehlen zwischen minderschweren Fällen und Schwerverbrechern unterschieden wird. Verurteilt ist verurteilt.“

Innenpolitiker Hagen Kohl von der AfD-Fraktion schlägt vor: „Soweit es rechtlich und personell möglich ist, sollten die kommunalen Ordnungsämter stärker in die Suche eingebunden werden. Damit könnte der Kontrolldruck erhöht werden.“

Auch eine „Art Teilamnestie“ kann sich Kohl vorstellen: „Denjenigen könnte eine Haftverkürzung gewährt werden, wenn sie sich Jahre der Vollstreckung entzogen haben und sich nun freiwillig melden.“ Allerdings sehe er solch ein Vorgehen nur im Falle von Ersatzfreiheits- oder Kurzzeitstrafen.