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Polizeikontrolle Auswirkungen von Kennzeichenabgleich-Urteil

Sachsen-Anhalt sieht nach dem Gerichtsurteil in Karlsruhe zum Abgleich der Nummernschilder mit Fahndungsdaten keinen Handlungsbedarf.

06.02.2019, 09:47

Magdeburg/Karlsruhe (dpa) l Nach dem höchstrichterlichen Urteil, dass der automatische Abgleich von Autokennzeichen mit Fahndungsdaten teilweise verfassungswidrig ist, sieht Sachsen-Anhalt keinen Handlungsbedarf. In Sachsen-Anhalt werde die automatische Erfassung von Nummernschildern nicht praktiziert, teilte das Innenministerium am Dienstag auf Anfrage mit. Das sei auch gar nicht möglich, da das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung keine derartigen Maßnahmen vorsehe.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die geltenden Vorschriften zum Abgleich in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil verfassungswidrig sind und nachgebessert werden müssen. Geklagt hatten betroffene Autofahrer. Bei dem automatischen Abgleich erfassen spezielle Geräte die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Fahrzeuge mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung.

Die Informationen werden dann mit aktuellen Fahndungseinträgen abgeglichen. Gibt es keinen Treffer, werden die Daten sofort wieder gelöscht. Der Abgleich soll etwa helfen, Einbruchserien von reisenden Banden zu beenden oder Großveranstaltungen zu schützen. Nach der Entscheidung in Karlsruhe müssen die betroffenen Bundesländer nachbessern.