Schadstoffe Polizistin klagt auf Schmerzensgeld
Eine Magdeburger Kriminalhauptmeisterin fordert insgesamt 16.000 Euro wegen gesundheitsschädlicher Stoffe im ehemaligen Polizeirevier.
Magdeburg l Die Klage einer Polizeibeamtin aus Magdeburg, die vom Land mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 Euro fordert, weil ihr Arbeitgeber, die Polizeidirektion Nord, seine Fürsorgepflichten verletzt haben soll, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen. Diese vorläufige Rechtsauffassung verkündete die 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg.
Die Kriminalhauptmeisterin arbeitete 2011 im Haus 4 des Polizeireviers Magdeburg in der Liebknechtstrasse 65. Sie behauptet, dass es durch die Räumlichkeiten und das Mobiliar bei ihr zu massiven Gesundheitsbeeinträchtigungen gekommen und sie dadurch erkrankt sei. Am 29. November 2011 war sie ohnmächtig zusammengebrochen.
Das beklagte Land Sachsen-Anhalt verteidigt sich damit, dass Messungen des Landesamtes für Verbraucherschutz ergeben hätten, dass es in den Räumlichkeiten keine Überschreitung von Grenz- und Richtwerten durch Benzaldehyd und damit Gefahren für die Gesundheit gegeben habe. Allenfalls habe es Geruchsbelästigungen gegeben, die dazu geführt hätten, dass die Polizei Mitte Januar 2012 einen Umzug veranlasst habe.
Eine Begutachting der Diensträume hatte eine erhöhten Wert des Bindemittels Naphthalin festgestellt. Jedoch noch unter dem Wert, der eine sofortige Räumung der Diensträume nach sich gezogen hätte.
Die 50-Jährige war vor das Verwaltungsgericht gezogen und hatte wegen eines "Dienstunfalls" geklagt. Allerdings hatte sie die Klage zurückgezogen, nachdem das Gericht signalisiert hatte, dass diese keinen Erfolg haben werde.
Knackpunkt des aktuellen Verfahrens ist jedoch die Frage einer Verjährung. Und die sieht die Kammer als gegeben an. Diese sei am 31. Dezember 2015 eingetreten. Die Auffassung der Klägerin, dass durch den Prozess vorm Verwaltungsgericht im August 2016 die Verjährung unterbrochen worden sei, folgt die Kammer nicht.
Somit wurde die Frage einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung gar nicht diskutiert. Das Urteil soll im Januar 2019 verkündet werden.
Seit 2011 mussten zwölf Objekte des Landes teilweise oder komplett geräumt werden, weil sie durch Schadstoffe belastet waren. Neben dem Polizeirevier in der Liebknechtstrasse auch Liegenschaften im Zuckerbusch 15 (Verfassungsschutz), in der Freiligratstrasse 7 (Finanzministerium), in der Halberstädter Strasse 39 ((Polizei / alle Magdeburg), in Halle das Finanzamt, ein Objekt des Sozialen Dienstes der Justiz, des Landesamt für Umweltschutz, das Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt sowie die Revierkommissariate der Polizei in Eisleben und Sangerhausen sowie das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Weißenfels.