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Prozess 64-Jährige soll Mann erstochen haben

Eine 64-jährige Frau aus dem Salzlandkreis muss sich vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Magdeburg wegen Totschlags verantworten.

Von Bernd Kaufholz 21.08.2020, 11:57

Magdeburg l Zum Prozessbeginn stellte Rechtsanwalt Carsten Schneider den Antrag, die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer des Verfahrens auszuschließen. Das Gericht lehnte den Antrag ab, beschloss allerdings, dass während der Aussage der 64-Jährigen und der Verlesung des psychiatrischen Gutachtens die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Die Begründung des Verteidigers, dass es sich womöglich um die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik handeln könnte, sah die Kammer nach Einschätzung der Gutachterin nicht.

Staatsanwalt Arnold Murra wirft Bärbel S. vor, am 24. August 2019 in Biere, ihren betrunkenen Ehemann erstochen zu haben. Dem soll ein Streit der beiden vorausgegangen sein. Auch in der Vergangenheit soll es immer wieder vorgekommen sein, dass der Hausmeister einer Supermarktkette gegenüber seiner Frau tätlich geworden ist.

Zu Beginn des Streits habe das spätere Opfer seine Frau beleidigt und sie unter anderem als "Hure" bezeichnet. Außerdem habe der 69-Jährige gedroht, sie umzubringen, und sie ins Gesicht geschlagen. Daraufhin habe S. ein Messer ergriffen, dass sie vorsorglich neben ihr Bett gelegt hatte und zweimal in den Bauch des Mannes gestochen. Der 69-Jährige habe sich noch zum Bett schleppen können und sei dort während der Nacht verblutet.

Die 1. Große Strafkammer hat in ihrem Eröffnungsbeschluss vom 22. Juni 2020 darauf hingewiesen, dass möglicherweise auch eine Verurteilung der Angeklagten wegen Totschlags durch Unterlassen und gegebenenfalls die Annahme eines minderschweren Falles in Betracht kommt.