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Prozess Acht Jahre Haft für Magdeburger Messerstecher

Jessica K. wurde in einem Magdeburger Supermarkt niedergestochen. Ihr Ex-Freund wurde nun zu acht Jahren Haft verurteilt.

Von Bernd Kaufholz 21.02.2019, 12:09

Magdeburg l Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Magdeburg hat einen 37 Jahre alten Angeklagten wegen Mordversuchs an seiner ehemaligen Freundin in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er 10.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen und wird für mindestens zwei Jahre in einer Erziehungsanstalt untergebracht.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten je sechs Jahre Haft gefordert. Der Strafverteidiger des Angeklagten vier Jahre Gefängnis und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Rechtsanwalt Horst Köhler hatte darauf verwiesen, dass aus seiner Sicht keine Mordmerkmale vorliegen. Außerdem sei die Tat im Edeka-Markt am Olvenstedter Platz in Magdeburg "spontan und nicht geplant" gewesen. Der Strafverteidiger argumentierte zudem, dass ein "strafbefreiender Rücktritt" von der Tat vorgelegen habe. Was soviel bedeutet, dass Ronny M. jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, erneut das Messer zu gebrauchen, nachdem er gesehen habe, dass sein Opfer noch lebt. Das habe er jedoch nicht getan. Köhler sprach davon, dass M. der jungen Frau lediglich einen "Denkzettel" verpassen wollte und das der Schnitt nur "oberflächlich" gewesen sei.

Rechtsmedizinerin Katja Jachau hingegen hatte von akuter Lebensgefahr gesprochen, weil vier Blutadern unterhalb des Kehlkopfes durchtrennt worden seien.

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg schloss sich in der Urteilsbegründung bezüglich des Mordmerkmals "niedriger Beweggrund " dem Verteidiger an. Es sei nicht festgestellt worden, dass M. seine Ex-Freundin aus Eifersucht töten wollte.

Allerdings sei das Mordmerkmal Heimtücke gegeben. Spätestens, als M. die 23-Jährige am 18. September vom Kassenbereich aus gesehen habe, habe er sich entschlossen, sie zu töten. "Das Opfer hat im gut besuchten Supermarkt nicht damit gerechnet, dass ein Angriff erfolgen könnte. Es war arglos. Die Tat war somit heimtückisch.?"

Die Auswertung der Überwachungskameras habe deutlich gezeigt, wie der Angeklagte mit aufgeklapptem Taschenmeser, das er seitlich verborgen am Körper gehalten habe, auf die 23-Jährige zugegangen sei und ihr die Klinge von rechts quer über den Hals gezogen habe. Sternberg sprach von einem einem "weiträumigen Schnitt".

Lediglich, weil eine Altenpflegerin sofort Hilfe leistete und einen Druckverband angelegt habe, habe das Opfer überlebt. M., der bei der Tat unter 2 Promille Alkohol im Blut hatte, hatte sich am vorletzten Prozesstag zum Tatvorwurf geäußert, sich aber wie zum Auftakt des Verfahrens in der Stellungnahme, die von seinem Anwalt verlesen worden war, auf einen Blackout berufen. Er könne sich an nichts mehr erinnern, so der Alkoholiker.

Vor der Urteilsverkündung beteuerte er: "Ich hatte nicht vor zu töten."