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Prozess Frauenmörder im Erotikgeschäft

Ein Quedlinburger muss sich seit Montag unter anderem wegen Schutzgelderpressung verantworten. Er saß schon 22 Jahre in Haft.

Von Matthias Fricke 05.07.2016, 06:59

Magdeburg l Den Rummel um seine Person kennt Frank O. bereits aus früheren Jahren. Er verdeckt sein Gesicht mit einem großen Umschlag und blinzelt nur manchmal seiner Lebensgefährtin im Gerichtssaal  des Magdeburger Landgerichtes zu.

2007 war er letztmalig in die Schlagzeilen geraten, weil ihn monatelang bis zu 32 Zivilpolizisten wegen erhöhter Gefahrenprognose bewachten. Er war im März 2002 zwar zu einer nachträglichen Sicherungsverfahrung verurteilt worden. Vor dem BGH klagte er aber und bekam 2006 Recht, so dass er entlassen werden musste. Die Gründe für dieses „Politikum“, wie Frank O. es heute nennt, lässt der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg aus den Akten verlesen.

Am 11. August 1984 hatte das damalige Bezirksgericht Halle den Quedlinburger zu 15 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Die Höchststrafe zu DDR-Zeiten für einen Jugendlichen. O. hatte sich zu einer 25-Jährigen ins Schlafzimmer geschlichen. Zum wiederholten Mal versuchte er mit der Frau zu schlafen. Weil er erneut eine Abfuhr erhielt, schlug er 40 Mal mit dem Hammer auf das Opfer ein. Erst zwei Tage später wurde die Leiche gefunden. Neben ihr saß unterkühlt und blutverschmiert der zweijährige Sohn des Opfers.

Nach fast 8 Jahren kam O. im November 1991 frei. Doch sein Ausflug in die Freiheit dauerte nur 57 Tage. Dann nahm ihn die Polizei am 18. Januar 1992 erneut fest. Er hatte mehrfach auf eine 20-Jährige eingestochen und wurde wegen versuchten Totschlags erneut verurteilt. Während der Haftzeit kamen Fälle von Bedrohungen und Beleidigungen gegen Justizangestellte hinzu. Seine letzte Verurteilung wegen Körperverletzung stammt aus dem Jahr 2010. Frank O. soll bei einem Fest einen Gast verprügelt haben.

Zumindest Teile dieser Vorgeschichte kannte die Geschäftsführerin eines Erotik-Massagesalons, als sie Frank O. im September 2014 in ihrer Wohnung aufsuchte. Er forderte, dass sie 500 Euro monatliches „Schutzgeld“ zahlen müsse. Angeblich auch, weil eigentlich ihm der Salon zum Kauf angeboten worden sei. Weil die Zeugin den Zuschlag erhielt, war der Angeklagte sauer.

Die Frau konnte die Summe schließlich auf 150 Euro herunterhandeln und versprach ihm, sein eigenes „Mädel“ mit im Erotiksalon arbeiten zu lassen. Die Einnahmen dafür erhielt Frank O. und kassierte laut Anklageschrift somit rund 750 Euro. Als es Streitigkeiten gab, soll der Angeklagte mehrfach mit einer Waffe im Laden aufgetaucht sein und die Mitarbeiterinnen bedroht haben. Die Zeugin: „Er hielt mir die Waffe vor das Gesicht und sagte, wenn Du das nicht machst, drücke ich ab. Dann stellte er eine Patrone auf den Tisch.“ Auch ungeschützten Sex habe sie mit ihm ausführen müssen. Sie sagt: „Ich habe mich nicht geweigert, weil ich wusste, was passiert, wenn ich Nein sage.“

Bis Februar 2016 sollen die Gelder an ihn geflossen sein. Weil er Hartz-IV-Empfänger ist und die Einkünfte verschwieg, wird Frank O. auch Betrug an den Sozialkassen vorgeworfen. Die Polizei fand zudem bei ihm ein umfangreiches Waffenarsenal, obwohl er laut Beschluss nicht mal eine Schreckschusspistole besitzen dürfte. Im Fall einer Verurteilung wegen Schutzgelderpressung, Verstößen gegen das Waffengesetz und Betruges droht ihm eine lange Haftstrafe.

Ein Angebot seines Verteidigers, sieben Jahre Haft für ein umfassendes Geständnis, lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.