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Prozess Gab es in Köthen doch Tritte gegen Kopf?

Der Tod von Markus B. aus Köthen wird nun vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verhandelt. Ein Streit mit zwei Afghanen endete für ihn tödlich.

Von Michael Bock 05.02.2019, 00:01

Köthen l Zwei Afghanen, 17 und 18 Jahre alt, müssen sich ab Dienstag, 5. Februar 2019, vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge vor. Dafür droht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.

Markus B. hatte am 8. September in Köthen eine Auseinandersetzung schlichten wollen. Mehrere Afghanen stritten sich, von wem eine junge Frau schwanger sei. Die Anklage lässt die Todesumstände in neuem Licht erscheinen. Anwohner in Köthen hatten der Volksstimme am Tag nach dem Tod von Markus B. berichtet, er sei gegen den Kopf getreten worden. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) erklärte jedoch nur kurz danach, es habe keine Tritte gegeben. Derartige Verletzungen hätten nicht festgestellt werden können. Sie berief sich auf mündliche Informationen aus dem Obduktionsbericht.

Nun aber kommt die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis. Demnach soll einer der Angeklagten Markus B. zunächst einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, durch den er zu Boden gefallen sei. Nachdem Markus B. gestürzt war, soll ihm der weitere Angeklagte „mindestens einen Fußtritt gegen den Oberkörper oder Kopf versetzt haben“. Vor Ort versagte das Herz von Markus B., Reanimationsversuche noch am Tatort blieben ohne Erfolg. Er starb wenige Minuten später im Klinikum.

Laut eines rechtsmedizinischen Gutachtens war die Todesursache „aller Wahrscheinlichkeit nach ein akuter Herzinfarkt“. Dieser sei mutmaßlich durch eine angeborene Herzerkrankung von Markus B. ausgelöst worden. Die Staatsanwaltschaft spricht von zwei Faktoren, die den Herzinfarkt mitausgelöst und begünstigt haben sollen. Einerseits der Stress durch den Streit, andererseits sei Markus B. deutlich alkoholisiert gewesen. Seit dem Vorfall befinden sich die verdächtigen Afghanen, die zur Tatzeit ebenfalls alkoholisiert waren, in Untersuchungshaft.

Nach dem Tod von Markus B. gab es in Köthen vier Kundgebungen, zu denen auch Rechtsextreme angereist waren. Von 70 Ermittlungsverfahren nach den Demos sind nach Angaben eines Polizeisprechers nur zwei nicht abgeschlossen. Neun blieben vorerst unaufgeklärt. 78 Tatverdächtige wurden ermittelt, meist wegen Beleidigung, Körperverletzung und Volksverhetzung. Zeitweise waren bei den Demos bis zu 1000 Polizisten im Einsatz.

Hier der Kommentar zum Thema.