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Prozess Lebenslange Haft für Halle-Attentäter

Der Attentäter von Halle muss lebenslang in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Nach der Urteilsverkündung wurde er wütend.

Von Anja Guse 21.12.2020, 15:08

Magdeburg l Mit einem letzten Wutausbruch verabschiedete sich Stephan B. am Montag in seine lebenslange Freiheitsstrafe. Kaum hatte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens die letzten Worte ihrer teils sehr emotionalen Urteilsbegründung gesprochen und die Verhandlung geschlossen, warf Stephan B. seinen roten Hefter scharf in Richtung der Nebenkläger-Anwältte und des Bundesanwalts. Vier Justizbeamte überwältigten ihn sofort und führten ihn ab. Warum der verurteilte Mörder so reagierte, ist unklar.

Der 28-jährige Stephan B. ist nach seinem Anschlag auf eine Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019 und dem Töten zweier Menschen verurteilt worden unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen, mehrfach versuchten Mordes, teils mit räuberischer Erpressung, fahrlässiger Körperverletzung sowie Volksverhetzung. Er wurde zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. "Mehr geht nicht", sagte Mertens.

Die Richterin rang während des Verlesens der Urteilsbegründung mehrfach um Fassung. Sie sagte: "Wir haben an 25 Prozesstagen in die Abgründe des menschlichen Daseins geschaut. Ich habe schon viele Verfahren als Vorsitzende Richterin geführt. Aber dieses stellt alles in den Schatten." Viele Momente in dem Prozess seien unerträglich gewesen. Mehrfach versagte ihre Stimme.

Stephan B. sei eine Gefährdung für die Menschheit. "Ich und der Senat haben keine Idee, wie wir dieser Gefährlichkeit etwas entgegensetzen sollen, außer der Sicherungsverwahrung", erklärte Mertens.

Das Verfahren wurde vor dem Oberlandesgericht Naumburg geführt, fand aber aus Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. Der Verurteilte Stephan B. und seine Verteidiger haben nun die Möglichkeit, Revision einzulegen beim Oberlandesgericht zum Bundesgerichtshof. Den Verlauf des Verfahrens können Sie in unserem Liveticker nachlesen.