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Vom Staatsanwalt gewährt Prozess um sexuelle Nötigung: Unternehmer aus dem Südharz erhält Haftaufschub

Von Frank Schedwill 10.11.2021, 08:15
Der Angeklagte (links) und sein Anwalt beim Prozess im Landgericht Halle
Der Angeklagte (links) und sein Anwalt beim Prozess im Landgericht Halle (Foto: Frank Schedwill )

Südharz/Halle/MZ - Der wegen sexueller Übergriffe rechtskräftig verurteilte Unternehmer aus der Einheitsgemeinde Südharz muss zumindest vorerst nicht ins Gefängnis. Wie die hallesche Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, ist dem Mann auf seinen Antrag hin vorläufiger Haftaufschub gewährt worden. Das ist laut Paragraf 456 der Strafprozessordnung für bis zu vier Monate möglich.