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Prozess Urteil gegen Koks-Arzt erst in zwei Wochen

Im Prozess gegen den Harzer "Koks-Arzt", der Frauen Kokain beim Sex verabreicht haben soll, wird erst in zwei Wochen ein Urteil erwartet.

Von Matthias Fricke 07.01.2019, 15:10

Magdeburg l Im Prozess gegen den 42-jährigen Harzer Ex-Chefarzt Dr. Andreas N. ist am Montag noch einmal eine Rechtsmedizinerin angehört worden. Die Beweisaufnahme wurde danach aber noch nicht geschlossen. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg kündigte aber an: "Wenn es am Donnerstag keine weiteren Anträge der Prozessparteien gibt, können die ersten Plädoyers gehalten werden." Zunächst sollen dann die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage gehört werden. Nächste Woche Dienstag soll das Plädoyer der Verteidigung folgen. Auch der Angeklagte hat dann das letzte Wort. Der Mediziner schwieg bisher zu den Vorwürfen. Urteilsverkündung soll aller Voraussicht nach erst in 14 Tagen am 23. Januar sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seit dem Jahr 2015 fünf Frauen in zehn Fällen zum Teil ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen beim Sex unter Drogen gesetzt zu haben. Er verbreichte das Rauschgift so, dass es über die Schleimhäute in den Blutkreislauf gelangen konnte. Eine 38-jährige Schönebeckerin verstarb an einer Überdosis. Sie fiel am 20. Februar 2018 in der Wohnung des Angeklagten in Halberstadt ins Koma und erwachte daraus nicht mehr. Die Maschinen wurden sechs Tage später abgestellt.   

Zunächst war das Gericht schon für heute von einer Schließung der Beweisaufnahme und den ersten Plädoyers ausgegangen. Diese werden nach einem Hinweis des Gerichts aus rechtlichen Gründen alle unter Auschluss der Öffentlichkeit gehalten, weil dies auch für einen Teil des Prozesses galt.

Weite Teile des Prozesses fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Damit sollten vor allem die Opfer geschützt werden, weil viele intime Details während der Verhandlung eine Rolle spielten. Unter anderem zeigte das Gericht auch ein Handy-Video, das der Angeklagte beim Sex mit dem späteren Todesopfer aufnahm. Bei den Frauen handelte es sich meist um Ärztinnen oder ehemalige Patientinnen. Ein aktuelles Arzt-Patientenverhältnis gab es nicht, weshalbein mögliches Berufsverbot während der Verhandlung auch kein Thema war.

Seit Ende März 2018 befindet sich der 42-Jährige in Untersuchungshaft.