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Prozess Urteil nach Balkon-Sturz in Magdeburg

Der Not-Balkon eines Magdeburger Mehrfamilienhaus stürzt in die Tiefe, drei Menschen werden schwer verletzt - und die Baufirma muss zahlen.

Von Matthias Fricke 16.05.2019, 01:01

Magdeburg l Fünf Jahre nach dem Absturz eines Not-Balkons an einem Mehrfamilienhaus im Magdeburger Stadtteil Stadtfeld, bei dem drei junge Menschen schwer verletzt wurden, hat die Zivilkammer des Landgerichtes am Mittwoch das Urteil gesprochen. Die damalige Baufirma ist demnach schadenersatzpflichtig, weil laut einem Gutachten die vier installierten Verankerungen des knapp einen Quadratmeter großen Podestes völlig ungeeignet waren.

Zwei der damals drei Schwerverletzten hatten gegen die Baufirma und den Vermieter Klage am Landgericht erhoben. Über die Höhe des Schadenersatzes bzw. zu zahlenden Schmerzensgeldes durch die Baufirma an die beiden Kläger im Alter von 29 und 30 Jahren ist bisher noch nicht entschieden worden, weil die Folgen der Verletzungen noch umstritten seien. Wie ein Sprecher weiter sagte, müsse das Gericht noch weitere Beweise erheben, um Umfang und Folgen der Verletzungen feststellen zu können. Deshalb gab es in dem Fall zunächst nur das Grundurteil gegen die Firma. Diese kann dagegen noch Rechtsmittel am Oberlandesgericht einlegen.

Die Klagen gegen den Vermieter wurde hingegen abgewiesen. Dieser hatte ordnungsgemäß eine Fachfirma beauftragt, um den zweiten Rettungsweg zu erstellen. Für Zweifel an einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung hätte es laut Gericht keinen Anlass gegeben. Konkrete Vorschriften zur Wartung gab es keine und wegen der Baukonstruktion wären bei einer Sichtkontrolle die Mängel auch nicht erkennbar gewesen.