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Prozess Von der Osten und Landesregierung vor Gericht

Die Landesregierung und ihr Ex-Fondsmanager Johannes von der Osten streiten sich am Landgericht Magdeburg um 32 Millionen Euro.

Von Jens Schmidt 12.09.2018, 12:06

Magdeburg l Es gab sicher schon langweiligere Verhandlungen am Landgericht Magdeburg als am gestrigen Dienstag: Beim 32-Millionen-Euro-Prozess um landeseigene Firmenbeteiligungen schenkten sich die Juristen nichts: „Das ist falsch und ohne Substanz.“ –„Das ist abstrus und weltfremd!“

„Warum hat Ihr Mandant nicht offengelegt, dass 6,7 Millionen Euro von ihm sind?“ –„Weil es keinen Rechtssatz gibt, der ihn dazu verpflichtet. Sie zwingt doch auch niemand, Ihr Honorar offenzulegen, Herr Kollege.“ Auf der einen Seite sitzen die Anwälte der Landesregierung. Auf der anderen die Anwälte des einstigen obersten Fördergeldmanagers Johannes von der Osten und seiner Firma. Beide überziehen sich mit Schadensersatzforderungen. Die summieren sich auf mehr als 30 Millionen Euro. Was war passiert?

Sachsen-Anhalt steckt seit 1998 Landesgelder in junge, innovative Firmen. Das erledigt die landeseigene Beteiligungsgesellschaft IBG.

Ab 2006 sollen zudem Privatgelder fließen. Die IBG sucht einen Fondsmanager. Den Zuschlag erhält Johannes von der Osten mit seiner Firma „Goodvent“. Er organisiert etwa 20 Millionen Euro Privatkapital. Darunter sind 6,7 Millionen Euro von der Gesellschaft „Cedrus“. Was er nicht sagt: Er selbst ist einer der Eigner von „Cedrus“.

Gelder flossen auch in die damals erfolgreiche Solarfirma Q-Cells. Die Aktien gehen durch die Decke, Cedrus – und damit von der Osten – machen Millionengewinne. 2013 wird das öffentlich.

Hat Sachsen-Anhalts oberster Fondsmanager gegen Landesinteressen verstoßen? Hat er Steuergelder in Firmen gelenkt, weil er damit dick verdienen konnte? Die Landesregierung gerät unter Druck. Und damit auch der Fondsmanager. Sein Schweigen über die Privatanlage erklärte er dem „Spiegel“ im Juli 2013 so: „Ich wollte meine Privatsphäre schützen.“

Land und Manager gehen auseinander. Aber nicht im Frieden. Da von der Osten kurz vor dem Auffliegen der Affäre noch eine Vertragsverlängerung bekommen hatte, wollen er und seine „Goodvent“ nun Geld vom Land. Gut 6 Millionen Euro.

Die landeseigene IBG kontert mit Gegenforderungen von bis zu 26 Millionen Euro. Die scheinen zu hoch. Das macht Richterin Inka Semmler schon klar: „Da haben wir Zweifel.“ Die Kernfrage aber ist: War von der Ostens Handeln unredlich? „Das kann man so oder so sehen“, sagt die Richterin. Ob es rechtswidrig war, kann sie noch nicht sagen. Am 30. Oktober geht der Prozess weiter.

Die Richterin appelliert an beide Seiten, sich wegen der hohen Streitsummen gütlich zu einigen. Doch daraus wird wohl nichts. Dem Vernehmen nach will die Regierung durchziehen. „Notfalls bis zum Bundesgerichtshof“, wie ein Eingeweihter sagt. Meinung