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Prozessauftakt Angeklagte streiten Tat in Köthen ab

Zwei Afghanen müssen sich am Landgericht Dessau-Roßlau für den Tod von Markus B. aus Köthen verantworten.

05.02.2019, 10:34

Dessau-Roßlau (mf/dpa/bo) l Am Dienstag wird vor dem Landgericht Dessau-Roßlau der Tod des 22-jährigen Markus B. aus Köthen verhandelt. Den beiden Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Nach der Anklageverlesung äußerten sich die Angeklagten.

Der erste Angeklagte Ezatullah M. hat zum Verhandlungsauftakt einen vorbereiteten kurzen Text auf Deutsch vorgelesen. Er wolle der Familie und den Freunden des 22-Jährigen sein herzliches Beileid aussprechen. "Es tut mir unglaublich leid", hieß es in der kurzen Botschaft. Der Afghane bestreitet aber, am Tod des Mannes beteiligt gewesen zu sein.

Der 17-Jährige erzählt eine Version die erheblich von der Aussage der Polizei abweichen soll. Er habe nach seiner Aussage nur den Bruder des Opfers leicht an die Schulter geschlagen und sei dann gegen die Wand geschleudert worden. Dann sei er mit seinem Freund Hedajatullah H. weggerannt.

Auch der zweite, ältere Angeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, er habe den Mann weder geschubst, noch geschlagen oder getreten. Er habe den 22-Jährigen gar nicht wahrgenommen, so der 18-jährige Afghane, und dass er mit drei Deutschen "körperlichen Kontakt" hatte. Der Angeklagte sagte nach der Übersetzung eines Dolmetschers: "Ich entschuldige mich bei der Familie, es war nicht beabsichtigt, dass so etwas passiert."

Die beiden Afghanen sollen laut Staatsanwaltschaft am Abend des 8. September im Streit zunächst einen Landsmann geschlagen haben. Dann sei der 22-Jährige dazugekommen und habe schlichten wollen. Einer der Beschuldigten habe dem Deutschen ins Gesicht geschlagen, so dass dieser zu Boden fiel. Der andere Angeklagte soll ihm dann mindestens einen Fußtritt gegen Oberkörper oder Kopf versetzt haben.

Der junge Mann starb kurz darauf in einer Klinik. Laut einem medizinischen Gutachten war wahrscheinlich ein akuter Herzinfarkt die Todesursache. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil es in der Folge in der Kleinstadt rechtsgerichtete Demonstrationen, sogenannte Trauermärsche und Gegendemonstrationen gab.

Die Anklage lässt die Todesumstände in neuem Licht erscheinen. Anwohner in Köthen hatten der Volksstimme am Tag nach dem Tod von Markus B. berichtet, er sei gegen den Kopf getreten worden. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) erklärte jedoch nur kurz danach, es habe keine Tritte gegeben. Derartige Verletzungen hätten nicht festgestellt werden können. Sie berief sich auf mündliche Informationen aus dem Obduktionsbericht. Nun aber ist die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Kommentar "Transparenz im Todesfall in Köthen schaffen" zum Thema.