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Prozessauftakt Kind auf Balkon bei -14 Grad ausgesperrt

Eltern aus dem Salzlandkreis ziehen vor Gericht, weil sie Kosten für eine gewaltsame Türöffnung durch die Polizei nicht übernehmen wollen.

Von Bernd Kaufholz 03.11.2017, 00:01

Magdeburg l Die 10. Zivilkammer am Landgericht Magdeburg verhandelt seit Donnerstag einen Schadenersatz-Fall. Geklagt hat ein Ehepaar aus dem Salzlandkreis, weil bei einer Polizeiaktion vor knapp zwei Jahren die Eingangstür zu ihrem Einfamilienhaus beschädigt wurde. „Überzogener Polizeieinsatz“, nennt es Alexander Berlin, der die Kläger vertritt.

Was war geschehen? Am 19. Januar 2016 hatte eine Zeitungszustellerin gegen vier Uhr ein Kleinkind auf dem Balkon eines Einfamilienhauses gesehen. „Es hat gewimmert“, sagte sie als Zeugin aus. Der lockige Junge habe nur einen Schlafanzug angehabt und auf dem Balkonboden gesessen. Und das - da sind sich alle Prozessbeteiligten einig - bei minus 14 Grad Celsius. Die Zustellerin hatte sofort die 110 angerufen. Ein Rettungsfahrzeug und vier Streifenwagen der Polizei waren angerückt.

Dann eskalierte die Situation, weil der Vater die Einsatzkräfte nicht ins Haus lassen wollte. Es habe ewige Diskussionen mit dem Mann durch die spaltbreit geöffnete, aber durch eine Kette gesicherte, Tür gegeben, sagten vier Polizisten im Zeugenstand aus.

Eine Polizeikommissarin charakterisierte den Vater als  „erzürnt“ und „aufgebracht“. Da befürchtet werden musste, dass der Mann die Tür völlig schließt, stellte einer der Ermittler seinen Fuß in den Türspalt und drückte gegen die Tür. „Dabei habe ich ein Knacken gehört“, sagte er gestern. Der Türschaden wird mit 2300 Euro beziffert.

Der klagende Vater schilderte die Vorgeschichte aus seiner Sicht. Der Sohn habe die ganze Nacht nicht schlafen wollen und die Familie auf Trab gehalten. Zuletzt habe er den Jungen „zum Balkon geführt. Weil er manchmal unter Pseudokrupp leidet, hat die Ärztin empfohlen, dass er frische Luft braucht. Ich habe gedacht, das tut ihm gut“. Angeblich seien es nur 20 Sekunden gewesen, die der Kleine auf dem Balkon war. Dagegen spricht jedoch die Aussage der Zustellerin.

Die Einsatzbeamten betonten vor Gericht, dass der Hausherr gewarnt worden war, dass nötigenfalls „Zwangsmittel“ eingesetzt würden, wenn er nicht öffnet. Letztlich hatte die Ehefrau die Tür geöffnet. „Wir sind keine schlechten Eltern“, beteuerte die Mutter gegenüber Zivilrichterin Angela Riess. Darüber kann das Gericht nicht befinden – es geht lediglich um die kaputte Tür. Die Schadenersatz-Entscheidung fällt am 23. November.