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Prozesskosten Streit um Großwindpark wird teuer

Der Kreis Mansfeld-Südharz muss die hohen Kosten für einen Gerichtsprozess um 15 Windräder bei Eisleben tragen.

Von Alexander Walter 27.07.2018, 01:01

Magdeburg l Das Ende eines Rechtsstreits in zweiter Instanz am Oberverwaltungsgericht Magdeburg um einen Großwindpark wird für den Landkreis Mansfeld-Südharz teuer. Wie die Volksstimme erfuhr, muss die Behörde die gesamten Gerichts- und Anwaltkosten allein tragen. Bei einem Streitwert von 4,7 Millionen Euro wird eine niedrige sechsstellige Summe fällig.

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte seine Entscheidung bereits am 6. Juli gefällt. Dabei ging es aber nicht mehr um die Frage, ob der Windpark zwischen Eisleben und Lüttchendorf gebaut werden darf. Der Investor, der 15 bis zu 200 Meter hohe Windräder errichten wollte, hatte sein Interesse zwischenzeitlich zurückgezogen und den Streit einseitig für erledigt erklärt.

Darauf wollte sich der Landkreis nicht einlassen, denn: Mit einer Zustimmung wäre auch ein Urteil der ersten Instanz des Verwaltungsgerichts Halle hinfällig gewesen. Dieses hatte die Klage des Investors auf Genehmigung abgelehnt. Der Landkreis hatte sein Nein zum Windpark mit dem Schutz des bedrohten Rotmilans begründet. Der Kläger war zunächst in Berufung gegangen.

Der Ausgang ist das jüngste und für einen Landkreis teuerste Beispiel einer ganzen Reihe von Prozessen um die Genehmigung von Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt. Laut Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD haben Investoren seit 2007 14 Rechtsstreitigkeiten mit den für die Genehmigung zuständigen Landkreisen geführt. Das Problem: Investoren haben in ausgewiesenen Vorranggebieten für Windkraft prinzipiell Anspruch darauf, bauen zu dürfen.

Größere Teile des Landkreises Mansfeld-Südharz, aber auch anderer Kreise gehören zu solchen Vorranggebieten. Investoren haben so mit einer Klage auf Genehmigung gute Aussichten vor Gericht. Der Landkreis Mansfeld-Südharz musste dabei von allen Kreisen im Land am häufigsten Niederlagen in Kauf nehmen. Von sechs Klagen seit 2007 gingen fünf verloren. Bislang bewegten sich die fälligen Gerichtskosten aber stets bei wenigen tausend Euro. Andere Kreise waren erfolgreicher, etwa Harz- und Salzlandkreis. Seit 2007 gab es dort jeweils zwei Prozesse. Alle konnten die Kreise für sich entscheiden.

In anderen Regionen spielen Klagen von Windinvestoren bislang kaum eine Rolle.

Dennoch wappnen sich die Kreise mit Rückstellungen. So hat der Saalekreis ein Budget von 50.000 Euro für allgemeine Gerichtskosten in den Haushalt 2018 eingestellt. Im Bördekreis sind es 10.000 Euro.

Der Altmarkkreis Salzwedel hat vorsorglich 2000 Euro hinterlegt. Klagen von Investoren habe es bislang zwar nicht gegeben, sagt Sprecherin Birgit Eurich. Sehr wohl aber Probleme mit einzelnen Standorten vor einem Genehmigungsverfahren. Im Fall Eisleben gingen dem Nein des Landkreises und der folgenden Klage des Investors massive Proteste von Bürgern voraus. Einwohner und Stadträte von Eisleben fürchteten eine Zerstörung des Landschaftsbildes. Die Proteste beschäftigten auch den Landtag. Der Petitionsausschuss befasste sich mit dem Fall.

Ein Landkreis-Sprecher äußerte sich angesichts der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts am Donnerstag enttäuscht. Der Kreis habe das Urteil der Vorinstanz nicht aufgeben können, sagte er.

Das Urteil, dass der Schutz des Rotmilans ein triftiger Grund für die Ablehnung eines Windparks auf dem Gelände war, könnte dem Kreis künftig noch nutzen.

Die Windenergie in Sachsen-Anhalt ist seit Jahren im Aufwind. Nach Angaben des Statistischen Landesamts nahm die Zahl der Anlagen zwischen 2012 (2416) und 2016 (2773) um 357 zu. Die installierte Leistung erhöhte sich im selben Zeitraum von 3800 auf 4800 Megawatt. Zum Vergleich: Ein durchschnittliches Kernkraftwerk hat eine Leistung von 1400 Megawatt.