1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Neue Regeln für Sachsen-Anhalts Krankenhäuser

Qualitätskontrollen Neue Regeln für Sachsen-Anhalts Krankenhäuser

Die Landesregierung will die 48 Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt künftig schärfer kontrollieren. Außerdem werden neue Vorgaben gemacht.

18.09.2018, 16:32

Magdeburg (dpa) l Ausstattung, Personal, Fallzahlen: Das Land will den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt künftig schärfere Vorgaben machen. Werden bestimmte Qualitätsstandards nicht eingehalten, kann das Sozialministerium den Versorgungsauftrag der betroffenen Klinik einschränken oder ganz entziehen. Das sieht das neue Krankenhausgesetz vor, das Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag vorstellte. Damit sollen auch Vorgaben des Bundes für eine qualitativ hochwertige Versorgung in den Kliniken umgesetzt werden.

Beispiel Herzoperation: Diese Leistung soll ein Krankenhaus nur dann anbieten dürfen, wenn sichergestellt ist, dass die nötigen Geräte zur Untersuchung bereitstehen, genügend erfahrene Ärzte und Pfleger vorhanden sind und das auch rund um die Uhr garantiert werden kann. Das Gesetz soll zudem bestimmte Fallzahlen vorgeben, die Kliniken erreichen müssen, um die Leistung weiter anbieten zu dürfen. Auch das soll laut Grimm-Benne die Qualität der Behandlung sicherstellen.

Um die Sanktionsmöglichkeiten sei bei den Beratungen zum Gesetz lange gerungen worden, betonte die Ministerin. Es sei jedoch wichtig, dass das Land diese Möglichkeit zur Kontrolle bekomme. Im Extremfall könnte eine Klinik aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden. Dann gäbe es kein Geld mehr vom Land und es wären keine Abrechnungen bei den Krankenkassen mehr möglich. Dabei handle es sich jedoch um sehr langfristige Sanktionsmöglichkeiten. Jeder Einzelfall werde geprüft.

Generell will Grimm-Benne nicht an der Zahl der Krankenhäuser im Land rütteln; derzeit gibt es 48. Die Grundversorgung müsse in allen Häusern gewährleistet sein. "Wir wollen in jeder Region, auch auf dem Land, die flächendeckende Versorgung aufrechterhalten."

In einzelnen Fachbereichen sollen die Krankenhäuser stärker zusammenarbeiten und deshalb Schwerpunkte bilden. Nicht jede Leistung müsse an jedem Standort angeboten werden. Grimm-Benne verwies auf bereits bestehende Kooperationen. So gebe es zum Beispiel im Bereich Geriatrie eine Zusammenarbeit zwischen Standorten in Halle und Merseburg. Das Altmarkklinikum wiederum kooperiere bei der Radiologie mit der Charité in Berlin.

Die Krankenkasse Barmer begrüßte die neuen Regeln. Es sei richtig, dass das Land nun Qualitätskriterien vorschreibe, hieß es in einer Mitteilung. Die neuen Kontrollmöglichkeiten müssten aber auch angewandt werden. Die Schließung eines Krankenhauses könne nur das letzte Mittel sein. "Das Ministerium hat dafür Sorge zu tragen, dass so etwas gar nicht erst erforderlich wird."