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Rechtsstreit Teilerfolg für Miteinander gegen die AfD

Der Verein Miteinander hat im Rechtsstreit mit der AfD um umstrittene Äußerungen einen Erfolg errungen. Entschieden ist aber noch nichts.

17.10.2018, 13:16

Magdeburg (dpa) l Das Demokratienetzwerk Miteinander steuert vor Gericht auf einen Teilerfolg gegen die AfD zu. Der Verein will erreichen, dass die Landtagsfraktion der AfD bestimmte Aussagen über Miteinander nicht mehr behaupten und verbreiten darf. Bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Magdeburger Landgericht stellten die Richter ihre vorläufige Rechtsauffassung zum Antrag von Miteinander dar. Eine Entscheidung soll nächsten Mittwoch verkündet werden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist nicht zu erwarten, dass sie von der vorläufigen Auffassung abweicht.

 Konkret ging es um zwei Aussagen, die bei einer Pressekonferenz der AfD-Fraktion im August gefallen sein und in sozialen Netzwerken verbreitet worden sein sollen. Die Richter hätten klar gemacht, dass die AfD nicht behaupten dürfe, Miteinander habe Datenschutzregeln missachtet, sagte der Gerichtssprecher. Einen Beweis für diese Aussage habe die AfD nicht erbracht. Im zweiten Fall vertraten die Richter jedoch die Auffassung, dass der Vorwurf der AfD, Miteinander habe die Verleumdung von AfD-Politikern zu verantworten, hinzunehmen sei. Im politischen Meinungskampf seien auch scharfe Formulierungen zulässig.

Die AfD wirft Miteinander seit Längerem vor, eine Kampagne gegen ihre Partei zu führen und will dem Verein Fördergelder streichen. Der Verein hält dagegen, die AfD nutze parlamentarische Mittel, um gezielt gegen Kritiker vorzugehen. Miteinander berät unter anderem Opfer von Rechtsextremismus. Der Verein beschäftigt sich schon länger auch mit den Positionen und völkisch-nationalistischem Gedankengut innerhalb der AfD.