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arbeitslose Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger in Sachsen-Anhalt nehmen wieder zu

Die Corona-Pandemie hat die Arbeit der Jobcenter verändert. Direkte Gespräche mit Menschen, die auf Hartz IV zum Leben angewiesen sind, waren kaum möglich. Trotzdem gab es Versäumnisse.

Aktualisiert: 15.05.2022, 15:32
In Sachsen-Anhalt wurden wieder mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger erlassen. Symbolfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
In Sachsen-Anhalt wurden wieder mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger erlassen. Symbolfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn ZB

Magdeburg/dpa - Die Jobcenter in Sachsen-Anhalt haben 2021 rund 9800 Sanktionen gegen erwerbsfähige Hartz IV-Empfänger ausgesprochen. Das waren etwa 1400 mehr als im Vorjahr. Hauptursache waren nicht eingehaltene Termine bei einem Träger, wie eine Sprecherin der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Die Zahl der Sanktionen lag dennoch weit unter dem Niveau von 2019.

Weniger persönliche Beratungen in den Jobcentern wegen Corona

Grund sei die Corona-Pandemie. So gab es wegen des Infektionsschutzes weniger persönliche Beratungen in den Jobcentern. Viele Gespräche fanden nur noch telefonisch oder online statt, so dass es kaum zu Terminversäumnissen kommen konnte. Zudem gab es weniger Angebote am Arbeitsmarkt oder für eine Maßnahme.

Zum Vergleich: Die Jobcenter in Sachsen-Anhalt hatten 2019 und damit vor Ausbruch der Corona-Pandemie rund 34 900 Sanktionen in Form von Leistungskürzungen gegen erwerbsfähige Menschen ausgesprochen, die Anspruch auf Hartz IV haben. Hauptgrund waren auch damals nicht eingehaltene Termine.

119 300 Hartz-IV-Empfänger in Sachsen-Anhalt

Die Mehrheit der Leistungsberechtigten halte sich aber weiterhin an die Regeln und komme mit Sanktionen deshalb auch nicht in Berührung, betonte die Sprecherin. In den Jobcentern in Sachsen-Anhalt wurden zuletzt (April 2022) etwa 119 300 erwerbsfähigen Menschen mit Anspruch auf Hartz IV-Leistungen betreut.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter müssen den Angaben zufolge Sanktionen aussprechen, wenn Leistungsberechtigte vereinbarte Termine ohne triftigen Grund nicht wahrnehmen. In diesen Fällen werden die sogenannten Regelbedarfe, also das Geld, gekürzt. Der zweithäufigste Grund für eine Sanktionierung war auch 2021 den Angaben zufolge die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme fortzuführen oder aufzunehmen. Das betraf 21 Prozent der Sanktionsfälle im Land.