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RundfunkbeitragAbfuhr für ARD und ZDF in Karlsruhe

Verfassungsgericht weist Eilanträge zu Erhöhung zurück

Von Alexander Walter 22.12.2020, 19:37

Magdeburg l Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Sender zur Anhebung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. ARD, ZDF und Deutschlandradio wollten die von Sachsen-Anhalt blockierte Anhebung zum Jahreswechsel erzwingen. Nun kommt die Erhöhung vorerst nicht.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung vor allem damit, dass die Sender nicht nachweisen konnten, dass ihnen „irreversible Nachteile“ drohen, falls die Beitragserhöhung nicht zum 1. Januar in Kraft tritt. So hätten sie „substantiiert darlegen müssen“, dass sie bei Nichtinkraftreten des höheren Beitrags nicht in der Lage wären, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit wie gewohnt weiter anzubieten.

Der Rundfunkbeitrag sollte gemäß den Empfehlungen einer unabhängigen Kommission (KEF) zum 1. Januar von 17,50 Euro auf 18,36 pro Monat und Haushalt steigen. Einem dazugehörigen Staatsvertrag haben alle Landtage – bis auf Sachsen-Anhalt – zugestimmt. Weil die Kenia-Koalition über die Frage auseinanderbrechen zu drohte, zog Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Abstimmungsvorlage vor zwei Wochen zurück. Durch den Rückzug der Vorlage weiche der Landtag „aus verfassungsrechtlich unzulässsigen programmlichen und medienpolitischen Gründen“ von den Empfehlungen der KEF ab, argumentieren die Sender.

Mit der Ablehnung gestern sind nur die Eilanträge gescheitert. In der Sache verhandelt das Verfassungsgericht erst. Die Beschwerden der Sender seien jedenfalls weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet – auch das teilten die Richter mit.

Im Landtag war die CDU gegen die Anhebung, wie auch die AfD, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. SPD und Grüne bestanden hingegen auf ein Ja zur Beitragserhöhung und drohten, die Koalition zu verlassen, sollte die CDU die Anhebung mit der AfD ablehnen.

CDU-Medienpolitiker Markus Kurze sagte gestern: „Mitten im Corono-Lockdown ist es das richtige Zeichen des Bundesverfassungsgerichtes, die Eilanträge abzulehnen.“ Laut Gericht entstünden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk derzeit keine schweren Nachteile, es blieben unverändert jährlich 8 Milliarden Euro Einnahmen. Seite 4