1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Weniger Täter-Opfer-Ausgleiche im Land

Schlichtungsstellen Weniger Täter-Opfer-Ausgleiche im Land

Der moderierte Täter-Opfer-Ausgleich bietet eine Chance zum Gespräch. Gerichte weisen den Schlichtern in Sachsen-Anahlt weniger Fälle zu.

30.07.2017, 02:00

Magdeburg (dpa) l Täter erklären sich ihren Opfern, entschuldigen sich und versuchen, ihre Tat wieder gutzumachen: In den Schlichtungsstellen in Sachsen-Anhalt gibt es immer weniger Täter-Opfer-Ausgleiche. Im Jahr 2016 ist die Zahl der Fälle auf 765 zurückgegangen, im Vorjahr waren es noch 857, wie die Landesprojektleiterin Täter-Opfer-Ausgleich, Delia Göttke, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Damit ist nun die niedrigste Fallzahl dieser außergerichtlichen Möglichkeit seit 20 Jahren erreicht. Laut Göttke weisen die Staatsanwälte und Gerichte den Schlichtungsstellen immer weniger Fälle zu.

Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes, bestätigte die Entwicklung. Er wies zugleich darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften auch selbst Täter-Opfer-Ausgleiche machten. Das seien im vergangenen Jahr im Erwachsenen-Bereich allein mehr als 900 Fälle von Schadenswiedergutmachung gewesen. Vor allem in sehr klar liegenden Fällen zahle der Täter Geld an das Opfer und entschuldige sich bei ihm. Das habe für die Staatsanwaltschaft den Vorteil, dass sie die Akte nicht aus der Hand geben müsse und den Fall schneller abschließen könne, sagte Tewes. Er fasst es so zusammen: "Es geht viel einfacher und billiger." Zudem würden immer mehr Verfahren eingestellt und Strafbefehle ausgestellt.

In anspruchsvolleren Fällen setzten die Staatsanwälte aber durchaus auf die Kompetenz der professionellen Schlichter, betonte Tewes und wünscht sich höhere Fallzahlen für sie. Sie seien entsprechend geschult, soziologisch und pädagogisch ausgebildet. Dass die Fälle bei den Schlichtungsstellen komplizierter werden, merkt auch Projektleiterin Göttke. Oft gebe es lange Vorgeschichten etwa bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder auch mehrere Beteiligte. Die Zahl der Fälle ging laut Göttke stärker zurück als die Zahl der Beteiligten. An den 765 Fällen bei den Schlichtungsstellen waren 2142 Beteiligte dabei – mindestens Täter und Opfer, teils auch Anwälte oder bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte.

Die meisten Delikte, die den Schlichtungsstellen zugewiesen werden, sind Körperverletzungen. 2016 lag ihr Anteil der Statistik zufolge bei knapp 42 Prozent, zehn Jahre zuvor noch bei 49 Prozent. Diebstahl, Betrug und Unterschlagung hingegen nahmen binnen zehn Jahren von 21 auf mehr als 25 Prozent zu. Etwa zwei von drei Täter-Opfer-Ausgleichen glücken. Im Rest der Fälle stimme meist einer der Beteiligten diesem Weg von vorn herein nicht zu. Angefangene Schlichtungen würden mit nur wenigen Ausnahmen auch erfolgreich zu Ende geführt, sagte Göttke.

Am Ende eines Täter-Opfer-Ausgleichs treffen Geschädigter und Beschuldigter eine Vereinbarung. Der Täter übernimmt die Verantwortung für seine Tat und leistet gegebenenfalls eine Wiedergutmachung. Es muss mindestens eine Entschuldigung geben. 2016 zahlten Täter der Statistik zufolge insgesamt 18 800 Euro Schmerzensgeld und gut 56.000 Euro Schadenersatz, das entspricht jeweils einem klaren Rückgang im Vergleich zum Jahr 2015, als noch mehr als 29.000 Euro Schmerzensgeld und rund 82.700 Euro Schadenersatz gezahlt wurden. Hinzu kamen Arbeitsleistungen an Opfer oder an Dritte.