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Vorfall Hitlergruß-Verfahren wird geprüft

Sachsen-Anhalts Bildungsminster spricht sich für eine Überprüfung im Falle des gezeigten Hitlergrußes in einer Hallenser Schule aus.

Von Michael Bock 22.03.2019, 15:43

Magdeburg (dpa/bo) l Die Einstellung der Ermittlungen zu einem Hitlergruß an einer Schule in Halle wird noch einmal überprüft. Die Generalstaatsanwaltschaft werde sich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Halle anschauen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag. Die Überprüfung werde einige Tage dauern.

Der 18 Jahre alte Schüler einer Berufsschule soll im Klassenzimmer den Hitlergruß gezeigt haben. Ein Lehrer zeigte ihn im Oktober 2018 an. Gegen den Schüler wurde wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. In der Öffentlichkeit ist das strafbar. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu dem Schluss, dass das Klassenzimmer keinen öffentlichen Raum darstelle, und stellte die Ermittlungen ein.

Bildungsminister Marco Tullner (CDU) sowie die Bildungspolitiker der Koalitionsfraktionen haben am Freitag die Entscheidung begrüßt, das Verfahren um das Zeigen des Hitlergrußes an einer Berufsschule durch die Generalstaatsanwaltschaft zu überprüfen. „Auch in Schulen muss es klare Grenzen geben“, sagte Tullner. „Verfassungsfeindliche Symbole oder der Hitlergruß dürfen an Schulen in keiner Weise akzeptiert werden. Wenn bestehende Gesetze dies nicht unmissverständlich abbildeten, müssten sie geändert werden, betonte er.

Die Bildungspolitiker von CDU, SPD und Grünen plädierten für die Überprüfung bestehender Gesetze: „Einerseits sind Schulen ein öffentlicher Raum, auf der anderen Seite soll die Klassengemeinschaft keine Öffentlichkeit darstellen. Wir werden gemeinsam mit den Rechtspolitikern überprüfen, ob hier Nachholbedarf besteht.“

Bildungsminister Marco Tullner (CDU) und die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen kündigten an, sich die Gesetzeslage genau anzuschauen. "Verfassungsfeindliche Symbole oder der Hitlergruß dürfen an Schulen in keiner Weise akzeptiert werden", erklärte Tullner. Wenn die bestehenden Gesetze dies nicht unmissverständlich abbildeten, müssten diese Gesetze geändert werden.