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Schweinemastanlage Freispruch für Tierschützer spaltet Gemüter

Der Freispruch für Tierschützer in der Börde ist umstritten. Pro- und Contra-Kommentar.

11.10.2017, 23:01

Von Matthias Fricke: Das Urteil hätte gar nicht anders ausfallen dürfen. Es zeigt auch sehr gut, dass die deutsche Rechtsprechung differenzieren kann. Und zwar unabhängig davon, wie man über Massentierhaltung denken mag. Deshalb ist übermäßiger Jubel der Tierschützer auch unbegründet. Jeder Fall ist nämlich anders zu bewerten, hier der Freispruch aber korrekt. Auch wenn die Anzeige gegen die Firma erst später erfolgte.

Das Gericht erkannte, dass die Behörden bei ihren Kontrollen nicht auf Missstände reagiert hatten. Die Richter beider Instanzen rechneten außerdem an, dass die Tierschützer bei ihrem Hausfriedensbruch mit dem mildesten Mittel agierten. Sie richteten keinen Schaden an, benutzten Einwegkleidung und Mundschutz, um ein Übertragen von Keimen auf Tiere zu vermeiden. Kurzum: Die Missstände wären noch heute so, wenn es die Filmaufnahmen nicht gegeben hätte. Die Richter wägten hier also richtig ab, zugunsten der Tiere. Sachsen-Anhalt

Von Alois Kösters: Richter Ulf Majstrak stellt  leichtfertig ein hohes Gut infrage. Sicher hätte er die selbstlosen Motive der Eindringlinge bei der Strafzumessung werten können. Aber es lagen keine Gründe vor, die so schwerwiegend waren, dem Besitzer der Mastanlage das älteste und vornehmste Grundrecht auf Hausfrieden zu entziehen. Das bestätigen die Angeklagten indirekt, weil sie erst Monate nach der Dokumentation die Verstöße zur Anzeige brachten.

Die Vermutung, dass Normen bei der Tierhaltung nicht eingehalten werden, begründet keinen Notstand. Auch ein vermutetes Versagen staatlicher Behörden rechtfertigt kein eigenmächtiges Eingreifen. Wäre es so, geriete die staatliche Ordnung in Gefahr. Das Urteil ist gefährlich. Es senkt grundsätzlich die Schwelle, die Grundrechte anderer zu brechen. Und es ist der Freifahrtschein für abenteuerlustige Tierschützer, in Ställe einzudringen und gegebenenfalls sich selbst oder die Tiergesundheit zu gefährden.

Alles zum Freispruch für die Umweltschützer lesen Sie hier.