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Schweinezucht Tierhaltungsverbot gegen Straathof bestätigt

Adrianus Straathof darf keine Tiere mehr in Deutschland halten. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Verbot bestätigt.

04.07.2016, 18:15

Magdeburg (dpa) l Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. "Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Kläger das Halten und Betreuen von Schweinen zu Recht untersagt worden ist", teilte ein Sprecher mit. Berufung ließ das Gericht nicht zu. Gegen diese Nicht-Zulassung der Berufung kann Straathof allerdings vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Die Kammer hatte seit der vergangenen Woche in einer mündlichen Verhandlung über das Verbot des Kreises Jerichower Land beraten.

Welche Folgen das bundesweit gültige Urteil hat, ist zunächst unklar. Straathof, der als einer der größten Schweinezüchter in Europa galt, hatte wegen des Verfahrens seine Funktion als Geschäftsführer abgegeben. Später gab er zudem seine Anteile an dem Unternehmen mit Betrieben in mehreren Bundesländern an einen Treuhänder.

Die Kammer stellte nun fest, dass kranke Tiere in dem Betrieb im Jerichower Land nicht ausreichend versorgt wurden und Tiere zu lange in zu kleinen Kastenständen untergebracht waren. Straathof ist nach Auffassung des Gerichts als der verantwortliche Tierhalter anzusehen.

Das Tierhaltungsverbot war vom Landkreis 2014 erlassen worden. Zunächst ging es vor Gericht in Eilverfahren, in denen um Rechtsschutz und sofortige Vollziehbarkeit des Verbots gestritten wurde, durch mehrere Instanzen. Zudem wurde das Verfahren längere Zeit ausgesetzt, um eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht zu den Mindestgrößen der Kastenstände abzuwarten.