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Vorurteile und Berührungsängste Schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt Sachsen-Anhalt weiter benachteiligt

Nach Angaben der Arbeitsagentur ist die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren zwar zurückgegangen, allerdings nicht stark genug.

Aktualisiert: 02.12.2021, 14:36
Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl an seinem Arbeitsplatz am Schreibtisch. In Sachsen-Anhalt kommen besonders wenige Arbeitgeber ihrer Verpflichtung nach, Schwerbehinderte einzustellen.
Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl an seinem Arbeitsplatz am Schreibtisch. In Sachsen-Anhalt kommen besonders wenige Arbeitgeber ihrer Verpflichtung nach, Schwerbehinderte einzustellen. (Foto: dpa/symbol)

Halle (Saale)/dpa - Schwerbehinderte Menschen sind auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt weiter benachteiligt. Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung sei in den vergangenen fünf Jahren zwar zurückgegangen, allerdings nicht so stark wie die Gesamtzahl der Arbeitslosen, teilte die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit am Donnerstag in Halle mit. Im November 2016 habe es 4133 schwerbehinderte Arbeitslose im Land gegeben, im November 2021 nur noch 3615. Das habe einem Rückgang um 12,5 Prozent entsprochen. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen ging im gleichen Zeitraum um 28,5 Prozent zurück.

Schwerbehinderte seien zudem mit durchschnittlich 201 Tagen länger arbeitslos. Bei allen Arbeitslosen liege der Schnitt bei 167 Tagen.

Der Geschäftsführer der BA-Regionaldirektion, Markus Behrens, sagte: „Menschen mit Behinderung müssen bei der Jobsuche häufig mit Vorurteilen und Berührungsängsten kämpfen. Dann steht nicht ihr Fachkräftepotenzial im Vordergrund, auf das Arbeitgeber mehr denn je angewiesen sind, sondern vermeintliche Einschränkungen.“ Diese hätten aber häufig viel geringere Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit, als viele dächten.

Laut der Regionaldirektion sind Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Tun sie dies nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. In Sachsen-Anhalt erfüllen den Angaben nach viele Unternehmen die Vorgabe nicht: Von den 4394 Unternehmen kämen 2954 und damit 67 Prozent ihrer Beschäftigungspflicht nicht vollständig oder gar nicht nach und zahlten eine gestaffelte Ausgleichsabgabe, teilte die Regionaldirektion weiter mit. 1270 Unternehmen verzichteten demnach ganz auf die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.