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Softairwaffe 13-Jähriger mit Waffe in Köthen gestoppt

Die Polizei hat wegen des Hinweises auf eine vermeintlich "scharfe" Waffe einen Jugendlichen am Bahnhof in Köthen gestoppt.

29.01.2018, 13:56

Köthen (rg) l Ein 13-Jähriger Junge ist am Sonntag mit einer "Softairwaffe" von der Polizei am Bahnhof Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) erwischt worden. Laut Bericht der Polizeiinspektion Magdeburg hatte ein anderer Junge zuvor von der Regionalbahn auf dem Weg nach Köthen aus bei der Polizei angerufen. Er sagte, dass sich im gleichen Zug ein 13-Jähriger befindet, der anscheinend eine "scharfe" Waffe mit sich führe.

Sofort eilte eine Streife der Landespolizei zum Bahnhof Köthen, wo der Zug in Kürze eintreffen sollte. Auf dem Bahnhof Köthen fanden die Beamten den 13-Jährigen sofort. Bei der vermeintlich "scharfen" Waffe handelte es sich um eine Softairwaffe, die sichergestellt wurde. Der Junge wurde in Gewahrsam genommen.

Eine Softairwaffe gilt laut Waffengesetz als eine sogenannte Anscheinswaffe, deren Führen, offen oder auch verdeckt, in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten ist. Der Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Neben der Ordnungswidrigkeit spielt noch ein weitaus wichtigerer Aspekt eine bedeutende Rolle, darauf weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hin. Selbst für Polizeibeamte ist es auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich, ob es sich bei einer Anscheinswaffe auch tatsächlich um eben solche handelt. Unweigerlich begeben sich Personen, die mit diesen Waffen in der Öffentlichkeit hantieren in eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Nach einer eindringlichen Belehrung wurde der Junge an die Erziehungsberechtigten übergeben.