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Sprengstoff Geständnis nach tödlicher Automatensprengung

Bei einer Automatensprengung 2018 in Halle kam ein 19-Jähriger ums Leben. Nun haben zwei Männer vor Gericht die Tat zugegeben.

28.02.2019, 11:47

Halle (dpa) l Nach der Sprengung eines Fahrscheinautomaten, bei der ein Mensch ums Leben kam, haben zwei junge Männer die Tat am Donnerstag vor dem Amtsgericht Halle zugegeben. Die beiden 16- und 20-Jährigen sind wegen fahrlässiger Tötung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion angeklagt.

Sie sollen laut Anklage am 20. Oktober 2018 am halleschen Südstadtring einen Fahrscheinautomaten gesprengt haben. Dabei kam ein Mittäter ums Leben. Das 19-jährige Opfer wurde schwer am Kopf verletzt und starb im Krankenhaus.

Beide Angeklagte gaben die Taten vor Gericht zu. Gegen den 16-jährigen werden noch fünf weitere Anklagepunkte verhandelt, wie etwa Drogenhandel und Körperverletzung. Der 20-Jährige räumte ein, er habe auch vorher schon mit dem 19-jährigen Opfer Fahrscheinautomaten gesprengt.

Beide gaben an, sie seien dem 19-jährigen nicht zu Hilfe gekommen, weil sie ihre Mobiltelefone nicht dabei hatten und glaubten, dem Opfer sei nicht mehr zu helfen. "Ich dachte er ist tot", sagte der 16-Jährige in dem überfüllten Gerichtssaal.

Die beiden Angeklagten flüchteten damals. Einer von ihnen nahm die Geldkassette aus dem Automaten mit, warf sie aber später weg. Die Angeklagten betonten, als sie am nächsten Tag im Haus des Toten auf die Polizei trafen, hätten sie sich gestellt.

Die Automatensprengung und der Tod des 19-Jährigen hatten im Oktober 2018 in Halle für großes Aufsehen gesorgt. Im Gerichtssaal verfolgten zahlreiche, offensichtlich mit den Angeklagten bekannte junge Leute den Prozess. Zeitweise war es so unruhig, dass das Gericht Ordnungsgelder androhte.

Seit Anfang Oktober 2018 waren mehrere Fahrkartenautomaten und ein Geldautomat in der Stadt gesprengt worden. Die Polizei hatte anschließend die Ermittlungsgruppe "Fahrkarte" gebildet. 13 Verdächtige konnten seitdem ermittelt und teilweise in U-Haft gebracht werden. Sie sollen in immer wechselnden Gruppen die Taten verübt haben.