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Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Extremisten

07.09.2020, 14:16

Halle (dpa) - Im Prozess wegen Volksverhetzung und diverser anderer Straftaten hat die Staatsanwaltschaft für einen 49-Jährigen Rechtsextremisten aus Halle eine Bewährungsstrafe gefordert. In ihrem Plädoyer habe sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit drei Jahren Bewährungszeit beantragt sowie 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Halle. Die Verteidigung des Angeklagten habe einen Freispruch in allen Punkten gefordert. Die Nebenklage sehe eine Freiheitsstrafe als angemessen an, habe aber kein konkretes Strafmaß genannt. Am 14. September wird das Urteil erwartet.

Die Staatsanwaltschaft wirft Sven Liebich Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede und Beschimpfung von Religionsgesellschaften, Weltanschauungsvereinigungen und politisch aktiven Menschen vor, darunter Ex-SPD-Chef Martin Schulz. Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) ist in dem Prozess Nebenklägerin. (Az.: 304 Ds 424 Js 14199/18)

Der Angeklagte hat die Vorwürfe bislang zurückgewiesen. Liebich wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Bekannt ist er unter anderem wegen seiner regelmäßigen Demonstrationen in Halle, auf denen er lautstark seine Ideologie zu verbreiten versucht.