1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Wahlfälschung

Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Wahlfälschung

13.03.2017, 23:01

Stendal (dpa/sa) - Im Prozess um die Stendaler Briefwahlaffäre fordert die Anklage eine Haftstrafe von drei Jahren. Der ehemalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt habe der Demokratie großen Schaden zugefügt, sagte Staatsanwältin Annekatrin Kelm am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Stendal. Die Fälschungen seien immens und die kriminelle Energie enorm gewesen.

Gebhardt hatte bereits zu Prozessbeginn eingeräumt, Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben. Hintergründe über mögliche Mitwissen ließ er jedoch offen. Ein Urteil sollte noch am selben Tag gesprochen werden.