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Statistik Flucht aus dem Maßregelvollzug

37 Menschen gelang seit 2016 in Sachsen-Anhalt die Flucht aus dem Maßregelvollzug. Auch Schwerverbrecher waren darunter.

Von Michael Bock 08.08.2020, 01:01

Magdeburg l 17. Juni, Maßregelvollzug Uchtspringe im Landkreis Stendal: Ein 47-Jähriger befindet sich mit einem Pfleger bei einer sogenannten Einzelausführung. Ihm gelingt die Flucht. Schon am Tag danach geht er der Polizei mit gestohlenem Auto bei einer Verkehrskon­trolle im Burgenlandkreis ins Netz.

Das ist kein Einzelfall. Seit Mai 2016 sind insgesamt 37 Menschen aus dem Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) und in Uchtspringe geflohen. Das geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jens Diederichs (fraktionslos) hervor.

Gut die Hälfte (18) der Geflohenen entwischte bei der „Gruppenausführung“. Andere suchten beim Einzelausgang das Weite oder entkamen aus dem Probewohnen. Zwei Menschen brachen aus, indem sie die Fensterscheibe entfernt und das Gitter durchtrennt hatten. Als Konsequenz wurde laut Ministerium die Außenvergitterung zusätzlich gesichert. In diesem Jahr soll mit dem Bau eines Hochsicherheitszauns um das dortige Gelände begonnen werden.

Konkret flüchteten aus Bernburg 23 Insassen, aus Uchtspringe 14. Die Liste der Straftaten der Geflohenen ist lang. Sie reicht von Raub und Betrug über Erpressung und gefährliche Körperverletzung bis hin zu Vergewaltigung und Totschlag. Wer wann wieder gefasst wurde, das geht aus der Antwort des Ministeriums nicht hervor.

Das Sozialministerium erklärt, dass die zu Beginn des Maßregelvollzugs „geschlossene“ Unterbringung „im Rahmen des therapeutischen Prozesses nach Möglichkeit gelockert werde. Berücksichtigt werde dabei die von der untergebrachten Person ausgehende Gefährdung.

Die Lockerungen würden regelmäßig stufenweise gewährt. Dazu zählten zunächst vom Personal begleitete Einzel- und Gruppenausführungen oder die sogenannte Außenbeschäftigung. Gegebenenfalls folgten unbegleitete Gruppen- und Einzelausgänge und Freigänge zur Arbeit. Später auch Urlaube oder die Betreuung im „offenen Vollzug“.