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Statistik Weniger Beschwerden wegen Behandlungsfehler

Die Schlichtungsstelle der Ärztekammer in Sachsen-Anhalt ist ein Anlaufpunkt für Patienten mit Behandlungsfehlern. 2017 sank die Zahl.

04.04.2018, 07:23

Magdeburg (dpa) l Im vergangenen Jahr haben sich weniger Patienten mit dem Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Sachsen-Anhalt gewendet. Nach 312 Anträgen im Jahr 2016 habe es mit nun 280 rund 10 Prozent weniger Verdachtsfälle gegeben, teilte die Ärztekammer in Magdeburg mit. Die Zahlen beruhen auf einer Statistik der Norddeutschen Schlichtungsstelle, die neben Sachsen-Anhalt für neun weitere Landesärztekammerbereiche zuständig ist.

Die Experten entschieden demnach im vergangenen Jahr 175 Verfahren aus Sachsen-Anhalt. In 22,3 Prozent, also 39 Fällen, erkannten sie einen Behandlungsfehler und einen Anspruch auf Schadenersatz.

Die Krankheiten, mit denen sich die Patienten die Schlichtungsstelle anriefen, waren oft Arthrose, Frakturen, Schulter-, Muskel-, Oberarm und Sehnenverletzungen. Die meisten der 175 entschiedenen Fälle bezogen sich auf die Behandlungen in Krankenhäusern, nur 19 Prozent bezogen sich den Angaben zufolge auf den niedergelassenen Bereich.

Im niedergelassenen Bereich richteten sich die Anträge meist gegen Hausärzte, Orthopäden, Unfallchirurgen und Augenkundler. Bemängelt wurden vor allem Diagnostik und Untersuchungen sowie Operationen. In den Kliniken standen überwiegend Orthopäden und Unfallchirurgen, Allgemeinchirurgen und Fachärzte der Inneren Medizin im Fokus. Dort wurden ebenfalls vor allem Fehler in der Diagnostik – vor allem mit bildgebenden Verfahren – sowie bei Operationen kritisiert.

Die Ärztekammer muss per Gesetz bei vermuteten Behandlungsfehlern schlichten. Patienten, die sich nicht richtig behandelt fühlen, müssen dazu einen formlosen schriftlichen Antrag an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt oder an die für das Land zuständige Schlichtungsstelle in Hannover schicken. Die Stelle prüft die Vorwürfe und schaltet Gutachter ein. Ihre Entscheidungen sind Empfehlungen. Wenn sie dem Patienten nicht gefallen, kann er immer noch den normalen Rechtsweg beschreiten. Zudem lassen die Krankenkassen über ihren Medizinischen Dienst Verdachtsfälle untersuchen.