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Steuerbetrug Neustart bei Dieselprozess

Weil ein Richter in Pension geht, muss ein Dieselprozess neu starten. Wegen Steuerbetrugs wird am Landgericht Magdeburg verhandelt.

Von Bernd Kaufholz 19.08.2019, 15:12

Magdeburg l Am kommenden Donnerstag beginnt der sogenannte Diesel-I-Prozess am Magdeburger Landgericht zum zweiten Mal. Angeklagt sind drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 34 und 44 Jahren, denen vorgeworfen wird, zwischen Juli 2010 und Juni 2011 in wechselnder Zusammenarbeit auf einem Firmengelände in Burg aus verschiedenen Zutaten Kraftstoff hergestellt zu haben, der der Qualität von Diesel nahe kommt.

Dieses Gemisch soll dann auch als Diesel verkauft worden sein. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Steuerschaden von etwa sieben Millionen Euro, weil die Bande keine Energiesteuer entrichtet hat. Gegenüber der Steuerbehörde sei der Anschein erweckt worden, es seien nur Öle und Produkte hergestellt worden, die nicht energiesteuerpflichtig sind.

Hintergrund der Prozessverzögerung, die sicher aller Wahrscheinlichkeit nach sogar das Strafmaß der Angeklagten positiv beeinflussen könnte, ist die Tatsache, dass der Vorsitzende Richter der 4. Großen Strafkammer am Landgericht Magdeburg nach 90 Prozesstagen in Pension gehen musste.

Eigentlich sollte der Prozess bis Ende August 2018 beendet sein. Spätestens dann sollten die Urteile gegen die Angeklagten gesprochen sein. Doch am 29. August 2018 musste die Wirtschaftsstrafkammer das Handtuch werfen. Gerhard Köneke, der Vorsitzende Richter verabschiedete sich in den Ruhestand.

Das Gesetz sieht in einem solchen Falle vor: Scheidet ein Richter wegen langer Krankheit, Ruhestand, Befangenheit oder Tod aus, so muss die Hauptverhandlung mit neuer Besetzung des Gerichts komplett von vorn beginnen.

Die Strafkammer war im Herbst 2015 davon ausgegangen, dass der Prozess, der damals am 18. Dezember beginnen sollte, bis zur Pensionierung des Vorsitzenden längst vom Tisch ist. Aber da hatte sich die Kammer verrechnet. Der Prozess zog sich und zog sich. Am 90. Prozesstag wurde dem Gericht in der damals aktuellen Besetzung der Gnadenstoß versetzt. Sieben Beweisanträge wurden von den Angeklagten gestellt und zwölf weitere angekündigt. Es lag auf der Hand, dass die Kammer nicht in der Lage sein würde, die Hauptverhandlung bis zum Abschied des Vorsitzenden zu beenden.

Wie die Volksstimme damals erfuhr, hatte Köneke darauf gehofft, dass er per Landtagsbeschluss über sein Pensionierungsalter hinweg weitermachen könnte. Doch der Landtag habe sich „schwergetan“, das Landesrichtergesetz zu ändern. Nach der Novellierung des Gesetzes vom 13. Juni 2018 können Juristen zwar nun bis zum 67. Lebensjahr weiter richten, aber für Köneke kam die Änderung zu spät. Sein Geburtsjahr liegt über der Kappungsgrenze: 1953.

Ein Ergänzungsrichter, der ohne Verzögerung des Prozesses hätte einspringen können, war aus verschiedenen Gründen der Kammer nicht zur Seite gestellt worden. Zum einen wäre ein vierter Berufsrichter gebunden worden, zum anderen wollte das Gericht verhindern, dass dadurch die Verfahrenskosten noch höher werden und der Steuerzahler noch einmal zusätzlich zur Kasse gebeten wird. Ein Vorhaben, das durch den Neustart allerdings ad absurdum geführt wurde. Die bisherigen 90 Verhandlungstage haben 90.000 Euro gekostet.