1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Anträge auf Rehabilitierung von DDR-Unrecht

Strafrecht Anträge auf Rehabilitierung von DDR-Unrecht

Bei Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt stellen Menschen noch immer Anträge, um sogenannte SED-Opferrente zu erhalten

14.03.2019, 09:32

Naumburg (dpa) l Fast 30 Jahre nach dem Mauerfall beantragen noch immer Menschen, die in der DDR staatlicher Willkür ausgesetzt waren, ihre strafrechtliche Rehabilitierung. 2018 seien bei den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt 340 neue Anträge gestellt worden, im Jahr zuvor waren es 312, wie aus der jüngsten Jahresbilanz der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hervorgeht. Dabei geht es etwa um Haftstrafen aus politischen Gründen, aber auch etwa Einweisungen in psychiatrische Anstalten oder die Unterbringung in Kinderheimen.

Den Angaben zufolge sind seit 1990 mehr als 40.400 Rehabilitationsanträge eingegangen, in 40.205 Fällen wurde bereits gerichtlich entschieden. Die Frist für entsprechende Anträge wurde in der Vergangenheit mehrmals verlängert. Aktuell gilt sie laut Generalstaatsanwaltschaft bis 31. Dezember. 

Eine strafrechtliche Rehabilitierung ist Voraussetzung, um die sogenannte SED-Opferrente erhalten zu können. Das "Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG)" trat 1992 in Kraft und wurde 2014 zuletzt geändert.