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Strafverfahren Bewährung für gutgläubigen Harzer Pfarrer

Ein Ballenstedter Ex-Pfarrer wurde wegen Untreue in zehn Fällen zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Von Dennis Lotzmann 12.06.2019, 01:01

Ballenstedt l Das juristische Strafverfahren gegen einen früheren katholischen Pfarrer aus Ballenstedt ist abgeschlossen: Der 64-Jährige hat nach Angaben des Magdeburger Landgerichtssprechers Christian Löffler einen Strafbefehl akzeptiert und so eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden. Nach Löfflers Worten ist der Ex-Pfarrer wegen Untreue in zehn Fällen zu einer Haftstrafe von elf Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist, verurteilt worden.

Ferner müsse der Geistliche binnen vier Monaten 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Für den Fall, dass der 64-Jährige jemals wieder über Einkünfte über der Pfändungsgrenze verfügen sollte, müsste er diese an die Opfer abtreten.

Mit dem Strafbefehl, der einem Gerichtsurteil gleichkommt, ist belegt, dass der frühere Pfarrer seine einstige katholische Kirchengemeinde in Ballenstedt um knapp 110.000 Euro geprellt hat. Das Geld – Rücklagen für Bauprojekte – überwies er zwischen Juli und September 2018 von Konten der Gemeinde auf spanische Konten. „In der Hoffnung, so einen vermeintlichen Millionengewinn zu erhalten“, so Löffler.

Da der gutgläubige Kirchenmann dabei jedoch Betrügern aufgesessen war, dürfte das Geld futsch sein. Aktuell laufen nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Halberstadt noch Ermittlungen. Weil der 64-Jährige sich schließlich selbst Bischof Gerhard Feige anvertraut hat und laut Ermittlungen das veruntreute Geld nicht in seine private Tasche gewirtschaftet hat, kommt er mit einem blauen Auge davon. Er arbeitet nun als Priester ohne Verwaltungsbefugnisse und stottert seine Schulden bei der Kirche ab.