1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Tempo-30-Beschränkung vor Kitas und Schulen

Straßenverkehr Tempo-30-Beschränkung vor Kitas und Schulen

Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Sachsen-Anhalt erleichtert es, Geschwindigkeiten vor sozialen Einrichtungen anzupassen.

12.10.2017, 14:04

Magdeburg (dpa) l Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern: Für Kommunen in Sachsen-Anhalt ist diese Maßnahme künftig leichter möglich. Das Verkehrsministerium gab einen Erlass heraus, der eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung umsetzt. Solche Geschwindigkeits- beschränkungen sollen dazu beitragen, Verkehrsunfälle zu verhindern, wie das Ministerium am Donnerstag erklärte.

Die Kommunen hatten lange auf die Umsetzung der neuen Regeln gedrängt. Bereits im Sommer lagen bei den Straßenverkehrsbehörden mehr als 40 Anträge für Tempo-30-Beschränkungen vor sozialen Einrichtungen vor. Auch der Städte- und Gemeindebund sprach von einer "guten Idee" und forderte eine rasche Umsetzung.

Kommunen können jetzt handeln – allerdings sei zuerst jeder Einzelfall zu prüfen, sagte ein Ministeriumssprecher. Nötig ist demnach etwa der Nachweis, dass Tempo 30 tatsächlich einen deutlichen Sicherheitsgewinn zur Folge hat. Zudem müsse ausgeschlossen sein, dass die Tempobeschränkung zu einer ungewollten Verlagerung des Autoverkehrs führt – beispielsweise durch Wohngebiete.

SPD-Verkehrsexperte Falko Grube sprach sich für noch weitreichendere Regelungen aus. So sei es bislang nicht möglich, in Wohngebieten generell Tempo 30 anzuordnen. Hier sei der Bund gefordert, erklärte Grube. Kommunen müssten die Möglichkeit haben, nicht nur den Verkehrsfluss, sondern auch die Wohnqualität zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen.