1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Tempo 30 vor Schulen und Kitas gefragt

Straßenverkehr Tempo 30 vor Schulen und Kitas gefragt

Seit kurzem können Kommunen in Sachsen-Anhalt vor sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen Tempo 30 vorschreiben. Anträge gibt es viele.

11.11.2017, 08:36

Magdeburg/Halle (dpa) l Autofahrer, aufgepasst: Viele Kommunen in Sachsen-Anhalt wollen vor Kitas, Schulen und sozialen Einrichtungen Tempo 30 vorschreiben. Nach Angaben des Landesverwaltungsamts liegen bislang 61 Anträge vor. Die Verkehrsminister der Länder hatten sich im vergangenen Jahr auf eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung geeinigt. Erst vor wenigen Wochen hatte das Verkehrsministerium jedoch den nötigen Erlass herausgegeben, damit die Anträge auch bearbeitet und umgesetzt werden können. Bislang konnten die Kommunen solche Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht selbstständig einführen.

Allerdings ist auch nach der neuen Rechtslage eine umfassende Prüfung jedes Einzelfalls nötig. Derzeit laufe die Bearbeitung bei den Straßenverkehrsbehörden, teilte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes mit. Noch sei kein Antrag genehmigt. Teilweise seien noch Ortstermine nötig. Mit einer Entscheidung sei nicht vor Ende November oder Anfang Dezember zu rechnen. Die Kommunen hatten lange auf die Umsetzung der neuen Regeln gedrängt. Bereits im Sommer lagen rund 40 Anträge vor.

Einige Kommunen stecken jedoch schon mitten in den Vorbereitungen: Die Landeshauptstadt etwa nutzt die neue Regelung, um vor zwei Kitas und drei Schulen weitere Tempo-30-Zonen einzurichten. Derzeit werden die Abschnitte eingerichtet, wie die Stadt Magdeburg mitteilte. Vor einem Großteil weiterer Einrichtungen gebe es bereits länger Geschwindigkeitsbegrenzungen, so dass "eine hohe Verkehrssicherheit erreicht wurde".

Prinzipiell soll die Tempo-30-Beschränkung dazu beitragen, Verkehrsunfälle zu verhindern und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Bei der Prüfung der Anträge muss geprüft werden, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung tatsächlich einen deutlichen Sicherheitsgewinn zur Folge hat. Zudem muss ausgeschlossen sein, dass das Tempolimit zu einer ungewollten Verlagerung des Autoverkehrs führt – beispielsweise durch Wohngebiete.

Nach der neuen Rechtslage ist Tempo 30 nicht nur vor Kindertagesstätten und Schulen, sondern auch vor Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern möglich. Von den gestellten 61 Anträgen beziehen sich 26 auf Kitas und 23 auf Schulen. In elf Fällen fordern die Kommunen die Geschwindigkeitsbeschränkung vor Alten- und Pflegeheimen, außerdem vor einem Krankenhaus.