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Tierschutzgesetz Jäger wollen Rechtssicherheit bei Wölfen

Der Wolf sorgt in Sachsen-Anhalt für Diskkussionen. Jäger fordern eindeutige Regeln, wann ein Tier als Problemwolf gilt.

05.01.2018, 06:50

Magdeburg (dpa) l Zeigt ein Wolf ein auffälliges Verhalten, kann er unter bestimmten Voraussetzungen zum Abschuss freigegeben werden. Die Jäger wünschen sich für einen solchen Fall mehr Klarheit vom Land. Die vor einem halben Jahr in Kraft getretene Leitlinie Wolf sei lediglich eine Handlungsempfehlung, kritisierte der Geschäftsführer des Landesjagdverbands, Wilko Florstedt. Sollte es zum Abschuss eines Problemwolfs kommen und würden Tierschützer dagegen klagen, hätten Jäger keine Rechtssicherheit.

Bislang ist ein solcher Fall in Sachsen-Anhalt nicht vorgekommen. Noch nie sei ein Wolf einem Menschen gefährlich geworden, sagte Umweltministerin Claudia Dalbert. Die Vorwürfe der Jäger wies die Grünen-Politikerin zurück. Die Leitlinie gebe Rechtssicherheit. In ihr sei genau festgelegt, welches Verhalten ein Wolf zeigen muss, um als Problemwolf zu gelten. "Es steht zudem darin, wer in einem solchen Fall tätig werden kann", sagte Dalbert.

In der Leitlinie heißt es zum Beispiel, ein Wolf verhalte sich dann auffällig, wenn er sich trotz Schutzmaßnahmen nicht abhalten lasse, Nutztiere zu töten. Auch dreistes Verhalten, das zur Gefährdung von Menschen führen kann, kennzeichne einen Problemwolf. Maßnahmen wie die Vergrämung oder Tötung der Tiere lege das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Wolfskompetenzzentrum und dem Ministerium fest. "Die Leitlinie Wolf hat sich sehr bewährt", sagte Dalbert.

Florstedt sprach sich für klarere Regeln aus. "Wir brauchen ein Pendant zur Kormoranverordnung", sagte der Verbandsgeschäftsführer. Diese erlaubt, die eigentlich unter Schutz stehenden Vögel unter bestimmten Auflagen abzuschießen. So soll verhindert werden, dass die Kormorane den Fischbeständen in Flüssen und Seen zu sehr zusetzen.

Auch Wölfe stehen unter Schutz und dürfen deshalb nicht gejagt werden. Die Population sei noch nicht in einem guten Erhaltungszustand, sagte Dalbert. Wölfe generell zum Abschuss frei zu geben stehe deshalb nicht zur Debatte. Auch die Aufnahme ins Jagdrecht sein nicht sinnvoll, weil der Wolf dann zwölf Monate Schonzeit genieße, die Jäger aber für die von den Tieren verursachten Schäden verantwortlich seien.

Dalbert forderte, der Bund müsse endlich eine einheitliche Definition vorlegen, wann ein Wolf verhaltensauffällig sei. Die Länder erwarteten hier Klarheit. "Es wäre schön, wenn der Bund hier aus den Puschen käme", sagte die Umweltministerin.

In Sachsen-Anhalt leben laut jüngstem Monitoringbericht 81 Wölfe, etwas mehr als im Jahr zuvor. Deutlicher gestiegen ist die Zahl der Angriffe auf Nutztiere wie Schafe und Rinder. Sachsen-Anahlt richtete Anfang 2017 das Wolfskompetenzzentrum ein, das gerissene Tiere begutachtet und Tierhalter berät.