Tochter als Sklavin verschickt: Karlsruhe hebt Urteil auf
Karlsruhe/Halle (dpa/sa) - Der Fall einer Mutter, die ihre Tochter als eine Art Sklavin nach Bosnien geschickt hat, wird erneut die Justiz beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Halle vom 15. März aufgehoben, wie es am Dienstag in Karlsruhe hieß. Die Verurteilung halte der rechtlichen Nachprüfung in mehreren Punkten nicht stand. Die Angeklagte hatte das Urteil angefochten. Der Fall soll nun an einer anderen Strafkammer des Landgerichts Halle neu verhandelt und entschieden werden.
Das Gericht in Halle hatte die Frau zu sechs Jahren Haft wegen Misshandlung Schutzbefohlener und schwerer Körperverletzung durch unterlassen verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie 2004 ihre damals elfjährige Tochter aus Naumburg nach Bosnien-Herzegowina zu ihrem Ex-Mann gebracht. Dort wurde das Mädchen jahrelang körperlich misshandelt und musste schwer arbeiten.