Landgericht Stendal Tod der kleinen Emily wird untersucht
Stendal (dpa) l Das Landgericht Stendal will von Montag an den Tod der kleinen Emily aus Bismark aufarbeiten. Die angeklagte 20-jährige Stiefmutter soll das 18 Monate alte Kleinkind im Februar in Bismark in der Altmark so sehr geschlagen und geschüttelt haben, dass es wenig später an den Folgen einer Hirnverletzung starb. Der Vorwurf lautet Körperverletzung mit Todesfolge. Mitangeklagt ist der 30 Jahre alte Vater. Dem in Gera geborenen Mann wird von der Anklage zur Last gelegt, frühere Misshandlungen seiner Tochter billigend in Kauf genommen zu haben. Zudem soll er das Kind am Tattag in der Obhut der Frau zurückgelassen haben.
Das Schicksal der kleinen Emily hatte im ganzen Land für Mitgefühl gesorgt. An der Wohnung der Familie in Bismark hatten Anwohner und Bekannte nach der Tat Blumen niedergelegt.
Weil die Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsende war, wird der Prozess vor einer Jugendkammer des Landgerichts mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen stattfinden. Dabei könnte gleich nach Beginn die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Frau geboten ist, wie das Gericht erläuterte. Für den Prozess sind zahlreiche Verhandlungstage bis Ende September anberaumt.
In dem Verfahren dürfte auch die Rolle des Jugendamtes untersucht werden. Denn die Familie hatte sozialpädagogische Hilfe erhalten, wie der Kreis berichtete. Zudem waren Betreuer des Jugendamtes an zwei Tagen in der Woche vor Ort. Trotzdem wurde das kleine Kind laut Anklage bereits um die Jahreswende 2014/2015 misshandelt.
Die tödlichen Verletzungen erlitt das Kind den Ermittlungen zufolge am 2. Februar, als die Frau allein mit dem Kind zu Hause war. Die Frau soll dann selbst noch den Notarzt verständigt haben. Zunächst wurde das Kleinkind ins Krankenhaus Stendal gebracht, dann nach Magdeburg verlegt. Dort starb das Kind und die Ärzte schalteten die Polizei ein.
Die Stiefmutter war nach der Tat festgenommen worden und sitzt laut Gericht in Untersuchungshaft. Der Vater befindet sich auf freiem Fuß. Das mögliche Strafmaß bei der Stiefmutter ist laut Gericht offen, wenn sie nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Dem Mann droht eine Strafe zwischen mindestens sechs Monaten und zehn Jahren.