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Tod im Pool Staatsanwalt in Bulgarien muss nachsitzen

Der Fall der in Bulgarien in einem Hotel-Pool ertrunkenen Sarah Ernst aus Rietzel muss neu aufgerollt werden.

Von Bernd Kaufholz 01.09.2018, 01:01

Rietzel/Varna l Das Bezirksgericht im bulgarischen Varna hat den Fall der im Hotel-Pool ertrunkenen Sarah Ernst zu Nachermittlungen an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Das Mädchen aus Rietzel im Jerichower Land war von einer Saugpumpe des Schwimmbeckens, bei der die Abdeckung defekt war, am Boden des Pools festgehalten worden.

Sieben Jahre nach dem tragischen Tod der 13-Jährigen im Hotel „Berlin Golden Beach“ in Slatni Pjasazi (Goldstrand) hatte der Prozess Ende Juli vor dem Bezirksgericht gegen vier Angeklagte begonnen. Dem Abteilungsleiter der Schwimmbadbaufirma, dem Bauleiter der Pool-Abteilung und dem verantwortlichen Konstrukteur wird „Unkenntnis beziehungsweise unzulässige Ausübung eines Berufes oder einer anderen gesetzlich geregelten Tätigkeit, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial in sich birgt“ vorgeworfen. Der vierte Angeklagte ist der Rettungsschwimmer des Hotels.

Gegen den Pool-Konstrukteur sollte in Abwesenheit verhandelt werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt war. Das ist einer der Knackpunkte, warum das Bezirksgericht nachermitteln lässt. Das Gericht bemängelte, dass die Anklagebehörde „wesentliche Verstöße gegen die Regeln im Ermittlungsverfahren begangen“ habe. Dazu zähle, dass die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen konnte, intensiv nach Alexander G. gesucht zu haben, um seinen Aufenthaltsort zu ermitteln. Seine Mutter habe mitgeteilt, dass der Gesuchte in Kanada lebt. G. hätte mitgeteilt werden müssen, dass er angeklagt und auch wessen er beschuldigt ist, damit er sich äußern könne. Dass das nicht geschehen sei, verstoße gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte.

Auch die Rechte der Hinterbliebenen des Opfers seien unzulässig beschnitten worden, so die Bezirksrichter. Der Vater des Opfers sei nicht informiert worden. Er habe damit ebenfalls nicht die Möglichkeit bekommen, Anträge zu stellen oder sich zu äußern. „Das alles sind Gründe, um das Gerichtsverfahren vorerst zu beenden“, teilte Sprecherin Diana Ivannova der Volksstimme mit.

„Die Staatsanwaltschaft hat nun maximal zwei Monate Zeit, um ihre Hausaufgaben zu machen. Dann wird das Gericht erneut entscheiden.“