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FCM-FanBeschwerde im Fall Hannes abgelehnt

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg will das Verfahren zum Tod des Magdeburger FCM-Fans Hannes nicht wieder aufnehmen.

Von Matthias Fricke 15.01.2019, 15:42

Barleben l Silke und Horst Schindler sitzen im ehemaligen Zimmer von Hannes im Obergeschoss ihres Einfamilienhauses in Barleben. Neben unzähligen Bildern und Zeichnungen des FCM-Fans hängen dicht nebeneinander auch Schals des Clubs an der Wand. Die Familie arbeitet gerade an einer Petition zur Wiederaufnahme des Verfahrens „durch eine andere Staatsanwaltschaft“, als sie gerade die aktuelle Nachricht aus Naumburg erhalten. Oberstaatsanwalt Klaus Tewes von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg: „Wir haben die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens abgelehnt.“ Es habe sich bei Sichtung der Akten und weiteren Recherchen „keine Anhaltspunkte für die Tat Dritter“ ergeben. Damit bleibt es bei der Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Frühjahr 2017.

Der damals 25-jährige Hannes Schindler war damals von einer Party in Haldensleben auf dem Weg nach Hause. An jenem 1. Oktober 2016 kurz vor Mitternacht erreichte er mit den drei Freunden den Zug. Sie stiegen an unterschiedlichen Stellen ein. Was sie offenbar zu spät erkannten: Im Zug befanden sich etwa 80 zum Teil angetrunkene Ultras des Halleschen FC. Sie hatten schon in Gifhorn eine Körperverletzung begangen und die Notbremse gezogen.

Die Türen schlossen sich gegen 23.55 Uhr und der Zug fuhr an. Die Ermittlungen ergaben später, dass Hannes selbst die Not-Entriegelung der Tür betätigte. Auf dieser fanden Gutachter später verwertbar nur seine DNA. Das galt auch für die beiden Öffner der Flügeltüren. Wie eine Untersuchung des Eisenbahnbundesamtes außerdem ergab, war die Sicherheitstechnik funktionstüchtig. Die Tür lässt sich bei einem solchen Modus der Not-Entriegelung leicht nur bis zu einer Gesamtspaltbreite von 43 Zentimeter öffnen. Danach wird laut des Berichts das Öffnen zwar erschwert. Es soll für einen Erwachsenen aber möglich sein, sie über den Spalt hinaus weiter zu öffnen. Automatisch setzt bei dem Zug die Beschleunigung zwar aus, er bremst aber nicht. Wegen der geringen Fahrgeräusche – und weil es stockdunkel war – hat er das Tempo (etwa 30 km/h) möglicherweise unterschätzt. Der Zug befand sich da bereits 300 Meter hinter dem Bahnhof Haldensleben. „Entweder ist er gesprungen oder herausgefallen“, sagt der Oberstaatsanwalt. Andere Anhaltspunkte habe man nicht. Denn außer den Sturzverletzungen fanden die Rechtsmediziner keine weiteren Verletzungen am Oberkörper, die auf Schläge und Tritte hindeuten. „Es gab auch keine Zeugenaussagen, auch von den unabhängigen Fahrgästen aus dem Zug, die darauf hindeuten“, so Tewes. Bei dem Sturz fiel Hannes so unglücklich gegen einen Schaltkasten der Bahn, dass er wegen der erlittenen Kopfverletzungen nicht mehr aus dem Koma erwachte.

Den Eltern bleibt nun noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Naumburg. „Das werden wir mit unserem Anwalt besprechen und wahrscheinlich auch tun“, sagen sie.

An der Petition, die noch in dieser Woche starten soll, wollen die Schindlers weiter festhalten. „Für uns bleiben weiter viele Fragen ungeklärt“, sagen sie. Wilhelm Töller, der die Familie von Anfang an unterstützt und beraten hat, sagt: „Wir hoffen auf 50.000 Unterschriften. Dann muss sich die Bundesjustizministerin der Sache annehmen.“

Bereits im Juli 2018 sollte gegen einen 37-jährigen HFC-Fan ein Strafbefehl wegen Körperverletzung an einem von Hannes Begleitern ergehen. Das Amtsgericht Haldensleben lehnte das aber wegen unzureichenden Tatverdachts aber ab.

Den Link zur Petition finden Sie hier: