Verhandlung Toter im Fahrstuhlschacht in Magdeburg
Seit fünf Jahren versucht die Mutter den Tod ihres 25 Jahre alten Sohnes aufzuklären. Jetzt kommt der Fall vor das Landgericht Magdeburg.
Magdeburg l Der mysteriöse Tod eines 25-Jährigen kommt mehr als fünf Jahre nach dem bis heute ungeklärten Geschehen am 28. Januar 2013 doch noch vor ein Gericht.
Zwei Jahre lang hatte die Staatsanwaltschaft keine Gründe gesehen, Anklage zu erheben. Erst, nachdem Rechtsanwalt Thomas Klaus im Auftrag der Mutter des Opfers Druck gemacht und die Volksstimme eingeschaltet hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juli des vergangenen Jahres Anklage wegen versuchten Mordes gegen einen Tatverdächtigen erhoben und den Fall an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Magdeburg zur Entscheidung gegeben.
Am 28. Januar 2013 war ein Reparaturtrupp zur Jacobstraße 42 in Magdeburg-Altstadt gerufen worden. In der Nacht zuvor hatte die Fahrstuhlanlage im Achtgeschosser zweimal automatische Fehlermeldungen an die Zentrale gesandt.
Der Trupp hatte den 25 Jahre alten Maik tot im Schacht gefunden. Er lag eingeklemmt zwischen Fahrkorb und Schachtwand. Er trug ein Seil um die Brust, das mit einem Karabinerhaken an einer Strebe befestigt war, und trug eine Kletterausrüstung bei sich. Warum er sich abgeseilt hatte, kann nur vermutet werden. Möglicherweise steckt ein Buntmetalldiebstahl dahinter.
Vieles hatte bereits direkt nach dem Geschehen darauf hingedeutet, dass ein zweiter Mann an der Fahrstuhltür in der 7. Etage gewartet hat. Kletter-Kumpel Torsten G. geriet in Verdacht und verstrickte sich bei der Polizei in Widersprüche. Trotzdem verlief die Sache im Sande. G. tauchte unter, wurde jedoch nach Zeugenhinweisen 2017 in Magdeburg gefunden.
Die Schwurgerichtskammer hat nun geprüft, ob eine Hauptverhandlung am Landgericht eröffnet werden kann. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es „keinen hinreichenden Tatverdacht mit Blick auf den Vorwurf Mord durch Unterlassen gibt“. Es deute nichts auf einen Tötungsvorsatz hin. Torsten G. habe nach dem Absturz von Maik nicht feststellen können, dass dieser noch am Leben ist. „Weder das Wissen, noch das Wollen“ habe vorgelegen.
Allerdings könnte es sich um fahrlässige Tötung handeln, so das Schwurgericht. Deshalb verwies es den Fall an das Schöffengericht. Dort liegt die sogenannte Strafgewalt bei bis zu vier Jahren Gefängnis. Fahrlässige Tötung wird mit bis zu fünf Jahren bestraft. Mit Blick auf G. sei davon auszugehen, dass die Strafgewalt des Schöffengerichts ausreiche. Ein Prozess-Termin steht noch nicht fest.