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Totschlag Urteil für Todesfahrer rechtskräftig

Ein Mann hatte 2016 seine Ex-Freundin in Sangerhausen überfahren. Der Angeklagte muss für fünf Jahre und neun Monate in Haft.

06.09.2017, 09:20

Halle (dpa) l Er hat seine Ex-Freundin absichtlich mit seinem Auto totgefahren und bekam dafür eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten – die Verurteilung eines 32-Jährigen ist nun rechtskräftig. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Halle am Mittwoch mit. Der Angeklagte habe gegen das Urteil vom 20. Januar 2017 Revision eingelegt und der Bundesgerichtshof habe sie als unbegründet verworfen.

Das Landgericht Halle hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann im August 2016 in Sangerhausen seine auf der Straße sitzende frühere Freundin mit Tötungsvorsatz überfuhr. Die 30-Jährige war mit schwersten Kopfverletzungen noch am Tatort gestorben.