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Umweltministerium Polizisten dürfen Wölfe erschießen

Wenn Wölfe verletzt oder verhaltensauffällig sind, können Polizeibeamte in Sachsen-Anhalt zukünftig die Tiere erschießen.

14.11.2017, 19:00

Magdeburg (dpa) l Bei verletzten oder verhaltensauffälligen Wölfen dürfen Polizisten künftig von der Schusswaffe Gebrauch machen. Das regelt ein neuer Erlass zum Umgang mit Wölfen, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Darin heißt es, der Schusswaffengebrauch gegen Wölfe sei zulässig, wenn von ihnen eine "gegenwärtige erhebliche Gefahr ausgeht und diese nicht auf andere Weise zu beseitigen ist".

Beispiel könnte ein Verkehrsunfall sein, bei dem ein Wolf verletzt wird. Lässt sich nicht rechtzeitig ein Tierarzt hinzuziehen, dürfen die Polizisten den Wolf an Ort und Stelle töten – auch um zu verhindern, dass die Tiere unter erheblichen Qualen verenden. Polizisten dürften auch in anderen Fällen verhaltensauffällige Wölfe erschießen, hieß es aus dem Innenministerium. Es gehe darum, für die Polizisten Rechtssicherheit zu schaffen.

Vor dem Erlass hatten sich Innen- und Umweltressort abgestimmt. Eine Sprecherin des Umweltministeriums verwies darauf, dass es bislang noch keinen Fall in Sachsen-Anhalt gegeben habe, bei dem die Tötung eines Wolfes behördlich angeordnet wurde. Im Land leben derzeit etwa 70 bis 80 Wölfe. Zu Unfällen im Straßenverkehr kommt es vereinzelt.