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Unfälle Jeder dritte Parkplatz-Rempler flüchtet

Die Zahl der Unfallfluchten ist im Jahr 2015 das vierte Jahr in Folge gestiegen, während die Zusammenstöße insgesamt zurückgingen.

Von Matthias Fricke 17.06.2016, 01:01

Magdeburg l Polizeioberkommissarin Kathleen Wendt und Hauptkommissar Stefan Kloß vom Unfallermittlungsdienst des Polizeirevieres Börde eilen zu einem für sie ganz normalen Parkplatzunfall in Haldensleben. Eine Beule, kein größerer Schaden - dafür fehlt der Verursacher. Zeugen gibt es keine. „Das ist inzwischen für uns der Klassiker“, sagt Kloß, während er die Spuren am Fahrzeug sichert. Immerhin: Landesweit steht die Chance, den Verursacher nach einer Fahrerflucht zu ermitteln bei 38 Prozent.

Diese Zahl blieb in den vergangen zehn Jahren konstant, während die Fahrerfluchten leicht anstiegen. Nach einer Erhebung des Innenministeriums entzieht sich inzwischen jeder fünfte Unfallfahrer seiner Verantwortung. Rechnet man die Wildunfälle heraus, macht sich sogar jeder vierte Verursacher eines Zusammenstoßes aus dem Staub.

Nach einfachen Parkplatzschäden sieht die Bilanz noch schlimmer aus. Bei mehr als jedem dritten Unfall flüchtete einer der Beteiligten. „Die häufigste Ausrede, die wir in diesem Zusammenhang hören ist, dass er den Zusammenstoß nicht mitbekommen hätte“, sagt Hauptkommissar Kloß. Manche meinen auch, dass sie keinen Schaden am anderen Fahrzeug gesehen hätten und seien deshalb weiter gefahren. „Doch die Technik an den Autos ist heute so sensibel, dass schnell einige hundert Euro zusammen kommen, ohne dass man was sieht“, sagt der Polizist. Und wird der Unfall ersteinmal zur Anzeige gebracht, müsse der Flüchtende zumindest mit hohen Geldstrafen und Fahrverbot rechnen. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Für die Polizei sind vor allem die Unfälle auf Supermarkt- oder Behördenparkplätzen eher zu klären, wenn Zeugen sich melden. „Dann haben wir oft noch sehr gute Chancen. In den letzten fünf Jahren ist das aber leider immer seltener geworden“, sagt der Unfallermittler. Weiterhin komme erschwerend hinzu, dass viele die obligatorische Runde um das Auto vor dem Fahrtantritt gar nicht mehr drehen. Kloß: „Die Schäden stellen sie dann erst zu Hause fest und wissen gar nicht mehr, wo der Unfall passiert ist.“

Häufigster Fehler: Nur einen Zettel an der Scheibe des Unfallgegners zu hinterlassen. „Das ist nicht ausreichend“, meint der Beamte. Das Gesetz schreibe eine „angemessene Wartezeit am Unfallort“ vor. An einem belebten Einkaufszentrum sei zum Beispiel bis zu einer Stunde durchaus zumutbar, nachts im Wohngebiet ist die Zeit kürzer. Erscheint der andere Fahrzeugbesitzer nicht, muss die Polizei innerhalb von 24 Stunden informiert werden. „Wir empfehlen, uns gleich zu rufen“, so Kloß.

Statistisch gesehen gab es die meisten Unfallfluchten zwischen 9 und 12 Uhr. Vor acht Jahren lag die Zeit noch zwischen 15 und 18 Uhr. Zwei Drittel der Flüchtigen sind Männer und jeder vierte Beschuldigte ist älter als 65 Jahre.