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Unterhalt Sachsen-Anhalt erhält mehr Vorschuss zurück

Sachsen-Anhalt zahlt für 17.000 Kinder Unterhaltsvorschuss. Immer öfter wird das vorgestreckte Geld wieder eingetrieben.

01.07.2017, 23:01

Magdeburg (dpa) l Die öffentliche Hand treibt vorgestreckten Unterhalt für Kinder in Sachsen-Anhalt immer häufiger nachträglich wieder ein. Im vergangenen Jahr sei fast jeder vierte Euro erfolgreich vom einem säumigen Elternteil zurückgefordert worden, teilte das Sozialministerium mit. Vor sieben Jahren seien nur etwa 13 Prozent des gezahlten Unterhaltsvorschusses zurückgeflossen. Seitdem steige der Anteil stetig, hieß es.

Sachsen-Anhalt lag demnach zuletzt leicht über dem Bundesschnitt von knapp 23 Prozent zurückgezahlter Gelder. Gleichzeitig sank die Zahl der Kinder in Sachsen-Anhalt, die einen Unterhaltsvorschuss bekamen. Hatten 2010 laut Ministerium noch fast 24 000 Kinder von Alleinerziehenden einen Anspruch, so waren es im vergangenen Jahr knapp 6100 weniger.

Diese Entwicklung wird jedoch nicht anhalten. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, die vom 1. Juli gilt. Der Bund weitet den Kreis derjenigen aus, für die der Vorschuss künftig gezahlt werden kann. Bei Kindern unter 12 Jahren springt der Staat künftig länger ein; 12 bis 18-Jährige haben erstmals Anspruch. Alleinerziehende können den Vorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn sie keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.

Die Landkreise in Sachsen-Anhalt stellen sich auf Mehrkosten in Millionenhöhe ein. Sie rechneten mit einer Zunahme der Fälle um 70 Prozent auf bis zu 30.000, sagte der Geschäftsführer des Landkreistages, Heinz-Lothar Theel. Es würden pauschal Mehrkosten in Höhe von 20 Millionen Euro erwartet. Hinzu kämen Kosten für den steigenden Verwaltungsaufwand. "Wir gehen davon aus, dass wir erstmal vorschießen müssen." Die Aufgabe werde jedoch nur an die Landkreise übertragen und müsse daher ausfinanziert sein.

Laut Sozialministerium wurden zuletzt knapp 35,6 Millionen Euro ausgezahlt. Das SPD-geführte Ressort rechnet mit einem geringeren Anstieg bei Fällen und Kosten. So sei damit zu rechnen, dass ab 2018 rund 14 Millionen Euro mehr an Unterhaltsvorschuss geleistet werde. Die Prognosen beruhten jedoch auf Schätzungen des Bundes, verlässlich lasse sich die Entwicklung nicht vorhersagen. Bisher teilten sich Bund, Länder und Kommunen die Kosten und zahlten je ein Drittel. Künftig übernimmt der Bund 40 Prozent der Auslagen, die Kommunen müssen einen etwas niedrigeren Anteil zahlen.