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Unterhalt Säumige Väter kosten Land 53 Millionen Euro

Ein Gesetz soll Alleinerziehenden helfen, wenn Ex-Partner nicht für die Kinder zahlen. Die Finanzierung in Sachsen-Anhalt ist ungeklärt.

12.12.2016, 23:01

Magdeburg l Das Land Sachsen-Anhalt ist bei Unterhaltsvorschussleistungen in den vergangenen fünf Jahren auf einem Defizit in Höhe von mehr als 53 Millionen Euro sitzen geblieben. Das bestätigte das Sozialministerium auf Anfrage der Volksstimme. Im Jahr 2016 betrug das Minus bis Ende September bereits rund 7,7 Millionen Euro für 17.892 Kinder.

Zahlt der Ex-Partner dem alleinerziehenden Elternteil keinen Unterhalt, springt bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes erstmal der Staat ein. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag werden monatlich 145 Euro fällig, zwischen sechs und elf Jahren sind es 194 Euro.

Bund, Länder und Kommunen teilen sich die Kosten. Die Jugendämter versuchen, sich das Geld von den säumigen Zahlern – meist Vätern – zurückzuholen. Das gelingt aber nicht in jedem Fall: Oft können die Ex-Partner wegen ihres zu geringen Einkommens keinen Unterhalt zahlen. Dann bleiben die Kosten beim Staat hängen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) plant, nun noch mehr Alleinerziehenden zu helfen. Der Unterhaltsvorschuss soll ab Januar bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden. Davon könnten 260.000 Kinder zusätzlich profitieren. Im Gespräch ist eine monatliche Zahlung in Höhe von rund 250 Euro pro Kind. Gesamtkosten der Reform: Rund 800 Millionen Euro pro Jahr. Doch die Bundesländer sperren sich gegen diese Mehrkosten. Vergangene Woche haben die Ministerpräsidenten mit dem Bund erneut keine Einigung erzielt.

Die Länder stünden hinter dem Vorhaben, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Doch zunächst müssten die Kosten genauer beziffert werden, die Berechnungsmodelle seien noch zu vage. Geprüft werden soll außerdem, wie der bürokratische Aufwand reduziert werden kann.

Am Dienstag beschäftigt sich die Landesregierung im Kabinett mit dem Thema. Wenn sich Bund und Länder einigen sollten, müsste dies für 2017 noch im Landeshaushalt berücksichtigt werden. Bisher sind die Mehrkosten nicht einkalkuliert.