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UrteilAntijüdisches Kirchenrelief darf bleiben

Ein Mann hatte vor Gericht gefordert, das Sandsteinrelief an der Stadtkirche Wittenberg zu entfernen. Nun ist das Urteil gefallen.

24.05.2019, 14:56

Dessau-Roßlau/Wittenberg (dpa) l Das Landgericht Dessau-Roßlau hat eine Klage wegen eines antijüdischen Reliefs an der Stadtkirche Wittenberg zurückgewiesen. Ein Mann hatte gegen die Kirchengemeinde geklagt, weil er sich durch die mittelalterliche Schmäh-Plastik beleidigt fühlte. Er hatte gefordert, das Sandsteinrelief von der Fassade der Kirche zu entfernen. Am Freitag entschied das Gericht in dem zivilrechtlichen Verfahren, dass keine Beleidigung durch die Kirchengemeinde vorliegt. Sie habe das Relief nicht angebracht, es ei vielmehr Teil des denkmalgeschützten Gebäudes. Deshalb habe die Gemeinde auch keine aktive Beleidigung vorgenommen.

Das Gericht wies darauf hin, dass sich am Fuß der Kirche ein Mahnmal und eine Gedenktafel befinden, die als Bestandteil einer "Gedenkkultur" zu sehen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Relief zeigt einen Rabbiner, der einem Schwein unter den Schwanz schaut, und Juden, die an den Zitzen der Sau trinken. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein. Die Stadtkirche ist das Gotteshaus, in dem der Reformator Martin Luther (1483-1546) gepredigt hat. Sie zählt wie alle Luther-Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt zum Unesco-Welterbe.