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Urteil Bundesgericht weist Klage gegen A 143 ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen die geplante Autobahn 143 bei Halle abgewiesen.

12.06.2019, 10:30

Leipzig/Halle (dpa) l Der achtförmige Autobahnring um Halle und Leipzig kann geschlossen werden: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für den Weiterbau der Autobahn 143 westlich von Halle frei gemacht. Die Leipziger Richter wiesen am Mittwoch die letzte Klage gegen die knapp 13 Kilometer Westumfahrung ab, wie das Gericht mitteilte. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit. Noch im Herbst dieses Jahres sollen nach offiziellen Angaben die eigentlichen Bauarbeiten starten. Im Jahr 2025 soll der Verkehr rollen.

Verkehrsminister Thomas Webel (CDU), Wirtschaftsvertreter und Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) begrüßten die Entscheidung. Die Trasse schließt die Lücke zwischen den Autobahnen 14 und 38. So soll Halle von schlechter Luft, Staus und Durchgangsverkehr – vor allem von Lastwagen – entlasten werden. Die Gerichtsentscheidung nannte Minister Webel "einen der größten Meilensteine" für die Infrastruktur im Land. Die Autobahngegner zeigten sich enttäuscht und prüfen einen Gang nach Karlsruhe.

Die Autobahn 143 steht seit Anfang der 1990er Jahre im Katalog der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit. Im Jahr 2007 mussten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig schon einmal prüfen, ob die Trasse, die mitten durch Naturschutzgebiete führt, mit dem Naturschutzrecht vereinbar ist. Damals gaben sie den Gegnern Recht.

Gegen die neue, 56 Aktenordner füllende, Konzeption wandte sich als letzter verbliebener Kläger ein Unternehmen aus Salzmünde, dem mehrere Grundstücke an der Trasse gehören. Es sieht sich in seiner Existenz bedroht, weil unter anderem eine als Lagerplatz genutzte Fläche für die Trasse benötigt wird. Zudem arbeitete das Unternehmen mit der Bürgerinitiative Saaletal zusammen, die in der Autobahn einen unnötigen Eingriff in wertvolle Naturräume sieht. Dieses Mal folgten die Leipziger Richter den Einwänden nicht. Die geänderte Fassung der Pläne halte der Überprüfung stand, entschieden sie.

Sie seien überrascht, dass das Gericht in allen strittigen Punkten zugunsten der Autobahn entschieden habe, sagte Conrad Kunze von der Bürgerinitiative Saaletal nach dem Urteil am Mittwoch. Bei einem Treffen am Abend wolle die Initiative beraten, ob sie Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlege. Denkbar sei die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, weil das Leipziger Gericht die Abwägung zwischen Autobahnplanung und europäischem Naturschutzrecht nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen will, sagte Kunze.

Verkehrsminister Webel fürchtet hingegen keine weiteren Hindernisse. Da der Bau trotz der Klage vorbereitet werden konnte, sei keine weitere Verzögerung eingetreten. Das Großprojekt mit einer gut ein Kilometer langen Brücke und zwei gut 300 Meter sowie 200 Meter langen Tunneln soll 350 Millionen Euro kosten.