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Urteil Freispruch für ehemaligen AfD-Vorstand

Der Ex-Funktionär, der im März zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, gewann seinen Berufungsprozess vor dem Landgericht Stendal.

Von Matthias Fricke 16.12.2016, 00:01

Stendal l Das Landgericht Stendal hat am Donnerstag ein Urteil des Amtsgerichtes Gardelegen aufgehoben und das frühere Mitglied des Kreisvorstandes Salzwedel, René A., vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das bestätigte gestern Gerichtssprecher Michael Steenbuck.

In einer geschlossenen Facebook-Gruppe hatte der Angeklagte vor mehr als einem Jahr geschrieben: „Die Völkerwanderung muss aufgehalten werden. Die sich Deutsche nennen und dies fördern gehören an die Wand gestellt.“ Der Grünenpolitiker Sebastian Striegel zeigte ihn daraufhin an.

Das Amtsgericht Gardelegen verurteilte René A. im März dieses Jahres daraufhin wegen Volksverhetzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Unabhängig vom Urteil hatte die AfD damals René A. aus der Partei ausgeschlossen.

Im gestrigen Berufungsprozess sahen die Richter zwar auch, dass der Angeklagte zu Hass und Gewalt aufgerufen hätte. Nur die für den Tatbestand der Volksverhetzung betroffene Personengruppe konnte durch die Aussage nicht konkret abgegrenzt werden. Laut Gesetz müsste dieser Aufruf aber gegen „eine nationale, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ gerichtet sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann noch innerhalb einer Woche Revision einlegen.

Striegel zeigte sich enttäuscht: „Das ist ein fatales Signal. Man muss überlegen, ob der Paragraf Volksverhetzung angepasst werden muss.“ Das sei aber eine Diskussion, die auf Bundesebene geführt werden müsse