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Urteil gegen Freyburger Posträuber rechtskräftig

05.09.2019, 12:45

Halle (dpa/sa) - Die Verurteilung eines Posträubers zu siebeneinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf eine Revision des Angeklagten, wie das Landgericht Halle am Donnerstag in Halle mitteilte. Das Gericht hatte es in seinem Urteil vom 15. November 2018 als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte in Freyburg (Burgenlandkreis) maskiert einer Angestellten einer Postagentur aufgelauerte, sie mit einer Schusswaffe zwang, mit ihm in ein Auto zu steigen und loszufahren.

Während der Fahrt im Januar 2017 zwang er sie den Feststellungen der Kammer zufolge, die Schlüssel für die Postagentur herauszugeben und ihm zu erläutern, wie er den Tresor öffnen kann. Er erbeutete rund 20 000 Euro. Die gefesselte Angestellte ließ er auf einem abgelegenen Parkplatz in ihrem Wagen zurück. Der Deutsche wurde wegen schwerer räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung verurteilt.